ALLGEMEIN GELTENDE VERKAUFSBEDINGUNGEN iDTGV
4. Bestellung und Ausdrucken des iDTGV-Ticket
4.1. Verantwortlichkeit des Reisenden
4.2. Wie wird eine Bestellung aufgegeben?
4.2.1 Wahl Ihres iDTGV-Tickets
4.2.2 Erstellen Ihres iDTGV-Tickets im Laufe der Bestellung
4.2.3 Bezahlung Ihres iDTGV-Tickets
4.3 Bestätigung Ihrer Bestellung
4.4 Wie erstellen Sie Ihr iDTGV Ticket nach der Bezahlung Ihrer Bestellung ?
4.5 Wie bekommen Sie Ihr iDTGV-Ticket nach Ihrem Erstellen?
4.5.1 Das ausdruckbare Ticket soll richtig ausdrucken werden
4.5.2 Das elektronische Ticket soll auf dem Bildschirm Ihres Handys anzeigen
5 Allgemeine Regeln des menschlichen Zusammenlebens an Bord der iDTGV-Züge
5.1 Regeln des menschlichen Zusammenlebens im Bereich iDzen
5.2 Regeln des menschlichen Zusammenlebens im Bereich iDzap
5.3 Fall der Unverfügbarkeit eines klassischen iDTGV-Zuges
6 Kontrolle und Preisberichtigung der iDTGV-Tickets
6.1 Kontrolle der iDTGV-Tickets
6.1.1 Vereinbarungen, die der Kontrolle aller iDTGV-Tickets gemeinsam sind
6.1.2 Vereinbarungen, die der Kontrolle des ausdruckbaren Tickets eigen sind.
6.1.3 Vereinbarungen, die der Kontrolle des elektronischen Tickets eigen sind
6.2.1. Reiszuschläge aus Kulanzgründen
6.2.2 Reisende in einer irregulären oder Betrugssituation
6.3. Zahlungsmodalitäten bei einer Preisregulierung
7.2.1 Annullierung eines Zuges
7.2.2 Annullierung/Stornierung einer Serviceleistung
8.1 Der Umtausch auf der iDTGV-Website oder auf der iDTGV Website per Handy
8.1.1 Der Umtausch eines Sitzplatzes, einer Serviceleistungen und/oder eines Zuschlags
8.1.2 Der Umtausch des Reisetages/der Abfahrtreisezeit, der Komfortklasse und/oder der Reiseroute
8.2 Umtausch, der ausschließlich in einer Informationsstelle erfolgt
9 Reservierung und Leistungen für Personen mit reduzierter Mobilität
9.2 Bestellung eines iDTGV-Tickets für den Begleiter einer Person mit eingeschränkter Mobilität
9.3 Reservierung des Rollstuhlbereichs
9.4 Sie möchten den Zugangsservice zum Bahnhof in Anspruch nehmen
9.5 Sie reisen mit einem Blinden- oder Assistenzhund
11.1 Limitierung der Gepäckstücke von Reisende
12.1 Wann ist ein Zuschlag für ein Haustier zu kaufen?
12.2 Kauf eines Zuschlags für Haustiere
12.3 Die zu wählende Reiseatmosphäre
13.1 Nutzung der SNCF-Eisenbahn
13.2 iDTGV-Tickets, Serviceleistungen und Zuschläge
16 Kundenservice und Reklamationen
Um die Angebote und Leistungen von iDTGV nutzen zu können, lesen Sie bitte die nachfolgenden allgemein geltenden Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AGV“ genannt).
iDNIGHT stellt iDTGV Tickets aus und bietet in den iDTGV-Wagons von ihm geleistete Zusatzdienste an. Die iDTGV-Tickets können nur über das Internet bestellt werden.
Der Beförderungsdienst wird von der SNCF geleistet, die für die technische Reisekontrolle verantwortlich bleibt und die Sicherheitsbestimmungen als Transportunternehmen gewährleistet.
Der Beförderung der Reisenden in den Zügen der iDTGV erfolgt gegen einen entsprechend preislich festgelegten Kauf eines iDTGV-Reisetickets. Die Anerkennung der AGV, durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf der iDTGV-Website, der iDTGV-Website per Handy, den Verkaufs- und Vertriebsstellen-Websites ist bei der Bestätigung Ihrer Bestellung notwendig und bestimmt die Lieferung der iDTGV-Tickets, sowie die Serviceleistungen.
iDTGV behält sich das Recht vor, die AGV jederzeit zu ändern, jedoch sind diese Änderungen nicht auf vorherige, von iDTGV akzeptierten Bestellungen anwendbar.
Die folgenden definierten Bezeichnungen können im Singular wie im Plural verwendet werden.
iDTGV-Anwendung: Anwendung, die kostenlos auf der iDTGV-Website herunterladen sein können und dem Reisenden erlaubt, Zugang aus seinem Handy zu der iDTGV-Website per Handy zu haben.
Guthaben: Betrag, der auf das Kundenkonto eines Reisenden überwiesen wird und der auf der iDTGV-Website oder auf der iDTGV-Website per Handy für den Kauf oder Umtausch eines iDNIGHT- oder iDTGV-Tickets, einer Serviceleistung oder eines Preiszuschlags benutzt werden kann. Die Guthaben können ebenfalls zum Eintausch der genannten Produkte im Tausch-Center, benutzt werden. Ihre Gültigkeit beträgt ein Jahr ab dem Tag, an dem sie auf das Kundenkonto gutgeschrieben werden.
iDTGV-Ticket : Begriff, der den iDTGV ausgestellter Beförderungsschein imstande die Gestalt eines ausdruckbaren oder elektronischen Tickets der Wahl des Reisenden zufolge anzunehmen bezeichnet.
Ausdruckbares Ticket: : von der iDTGV ausgestellter Beförderungsschein in Form eines ausdruckbaren Ticket, d.h. ein elektronischer Reiseschein, der vom Reisenden auszudrucken ist und mit dem er Zugang zu einem Platz im iDTGV-Zug hat. Sollte der Reisende Serviceleistungen und/oder Zuschläge bezahlt, so ist dies auf dem ausdruckbaren Ticket vermerkt.
Gutschein: Die Gültigkeit des Scheins beträgt ein Jahr und kann zum Kauf eines iDTGV-Ticket und/oder eines iDNiGHT-Tickets auf der iDTGV-Website, der iDTGV-Website per Handy oder auf anderen Verkaufs-Websites verwendet werden. Diese Gutscheine können auch auf den genannten Internetseiten verwendet werden, um gleichzeitig mit der Buchung eines iDTGV-Tickets, eine Serviceleistung oder einen Zuschlag zu bezahlen. Jeder Gutschein kann nur einmalig verwendet werden. Sollte der Wert des Gutscheins höher sein als das gekaufte Produkt, wird die Differenzsumme nicht zurückerstattet und es ist auch nicht möglich, den Gutschein für einen späteren Kauf zu benutzen.
Informationsstelle: Das Telefon-Center ist unter der Nummer 0.980.982.982 (Nummer ohne Aufpreis) erreichbar, von der iDTGV eingerichtet und täglich von 09 bis 18 Uhr geöffnet (auch sonn-und feiertags). Dieser Service ist nur in französischer Sprache verfügbar und kann verwendet werden für bestimmte Umtauscharten der iDTGV Tickets gemäß Artikel 8 der AGB.
Bestellung: Operation, bei der Sie online über die iDTGV-, iDTGV Handys-, einer Verkaufs- oder einer Vertriebspartner-Website iDNIGHT- oder iDTGV-Tickets und, sofern dies möglich ist, Serviceleistungen und Aufschläge reservieren und bezahlen können. Die Bezahlung der genannten Produkte erfolgt per Kreditkarte (CB, Visa oder Mastercard), Guthaben oder Gutscheine auf der iDTGV-Website, der iDTGV –Website per Handy, anderen Verkaufs-Websites oder auf Seiten von Vertriebspartnern ausschließlich per Kreditkarte (CB, Visa oder Mastercard). Die Bestellung wird durch Bestätigung der Bezahlung abgeschlossen.
Kundenkonto: Konto, das der Reisenden auf der iDTGV-Website, der iDTGV-Website per Handy, einrichten kann. Hierzu sind einige persönliche Angaben zu machen wie: Name, Vorname und Geburtsdatum. Dieses Konto ermöglicht es dem Reisenden Guthaben bei iDTGV zu erteilen, er kann bestimmte Vorteile nutzen, die auf der iDTGV Site im Detail erläutert werden und auf der iDTGV-Website per Handy gemütlicher zu surfen. Das Aufrufen und Einsehen des Kundenkontos ist nur über die iDTGV Site und die iDTGV Site per Handy möglich.
Erstellung: persönliche Anpassung des iDTGV-Tickets, das auf der iDTGV-Website, der iDTGV-Website per Handy, oder einer anderen Verkaufsseite erstellt wurde, indem Name, Vorname und Geburtsdatum des Reisenden eingegeben werden, . Jedoch erfolgt die Erstellung dieses iDTGV-Tickets im Falle eines „Last-Minute-Ausdrucks“ eines iDTGV-Tickets ohne Name, Vorname und Geburtsdatum des Reisenden (s. Artikel 4.4 der AGV).
Reiseordner: Sämtliche Charakteristiken Ihrer Reise die unter einer Kennzeichennummer zusammengefasst sind. Sie wird Ihnen zum Ausdrucken Ihres ausdruckbaren -Tickets und/oder zum kontaktieren von iDTGV mitgeteilt. Ein Reiseordner kann bis zu 12 iDTGV-Hin-und Rückfahrtickets enthalten. Es kann desweiteren vorkommen, dass mehrere Reiseordner in einer Bestellung enthalten sind (z.B. im Falle einer Reservierung von einem iDNIGHT- und einem iDTGV-Ticket auf der Seite eines Vertriebspartners).
Elektronisches Ticket: entmaterialisierter auf der iDTGV-Website per Handy zugänglicher Beförderungsschein und mit dem er Zugang zu einem Platz im iDTGV-Zug hat. Sollte der Reisende Serviceleistungen und/oder Zuschläge bezahlt, so ist dies auf dem elektronischen Ticket vermerkt.
iDNIGHT: Einrichtung der iDTGV eines Schienentransport-Service zur Personenbeförderung in Nachtzügen.
iDTGV: Kapitalgesellschaft in vereinfachter Form, MwSt.-Nr. FR95478221021, RCS Nanterre 478 221 021 eingetragen und mit Geschäftssitz in der2, Place de la Défense, 92053 La Défense Cedex, FRANKREICH.
Ausdruck: Ausstellung eines ausdruckbaren-Tickets auf Papier, die auf die Erstellung des ausdruckbaren Tickets folgt.
Handy: iPhone Handy, das Zugang zu einem Handy-Netz aus Frankreich hat.
Reiseroute: Strecke zwischen einem Abfahrts- und Ankunftsbahnhof, die vom Reisenden an Bord eines iDTGV-Zuges zu erfolgen hat.
iDTGV-Zug: Sämtliche iDTGV-Wagons, deren Transport von der SNCF gewährleistet wird, und die es dem Reisenden ermöglichen eine Reiseroute auszuführen.
Serviceleistungen: Sämtliche Leistungen, die Ihnen von iDTGV in den IDTGV-Zügen angeboten werden. Die Serviceleistungen variieren je nach Reisedatum und gewählter Reiseatmosphäre (iDzen oder iDzap) und werden von iDTGV geliefert. Die
Bereitstellung der Serviceleistungen wird durch die AGV bestimmt. Jede Serviceleistung ist im Einzelnen auf der iDTGV-Website, der iDTGV-Website per Handy beschrieben und ist im Bar-Zug der iDTGV auf Vorlage Ihres iDTGV-Tickets abzuholen.
Kundenservice im Internet: Service, der von der iDTGV für Reisende angeboten wird und der auf der iDTGV-Website über den Button „uns kontaktieren“ abrufbar ist.
Vertriebswebsite: Internetseite, die den Verkauf von iDTGV-Tickets anbietet und dessen URL-Adresse nicht mit http://ventes.idtgv.com beginnt. Auf den Seiten von Vertriebspartnern können nur iDTGV-Tickets gebucht werden. Das Erstellen, der der Umtausch eines iDTGV-Tickets und das Ausdrucken der ausdruckbaren Tickets müssen auf der iDTGV-Website oder der iDTGV-Website per Handy durchgeführt werden.
iDTGV-Website: Internetseite von iDTGV, die sich unter der URL-Adresse www.idtgv.com befindet und auf der Sie sich einlinken können, um Ihre iDTGV-Tickets, Serviceleistungen oder Aufschläge zu bestellen, erstellen, umtauschen oder Ihre ausdruckbaren Tickets auszudrucken und der Ihnen Zugang zu Ihrem Reiseordner gibt.
iDTGV-Website per Handy: iDTGV-Website aus Ihrem Handy zugänglich nach dem Herunterladen der iDTGV-Anwendung und auf der Sie sich einlinken können, um Ihre iDTGV-Tickets, Serviceleistungen oder Aufschläge zu bestellen, erstellen, umtauschen und der Ihnen Zugang zu Ihrem Reiseordner gibt.
Verkaufs-Website: Internetsite eines Reisebüros welches alle iDTGV Produkte anbietet und deren Internet-URL nicht beginnt mit http://ventes.idtgv.com. Die Seiten der Verkäufer vertreiben sowohl iDTGV Tickets als auch Zuschläge und Zusatzservices, falls diese zur gleichen Zeit wie das IDTGV Ticket bestellt werden. Erstellen eines auf einer Verkaufs-Website gekauften iDTGV-Ticketsund das Ausdrucken der ausdruckbaren Tickets können unter denselben Bedingungen getätigt werden, die in den Artikel 4.4 und 4.5.1 der AGV aufgeführt sind.
Supervisor: Beamter der SNCF, der für die Sicherheit des Reisenden zuständig ist und der die iDTGV-Tickets vor und nach dem Einstieg in den iDTGV-Zug kontrolliert. Die Supervisoren sind vom Oberstaatsanwalt zugelassen und vereidigt. Sie sind daher berechtigt, Namen und Adressen von Handlungswidrigen bei der Kontrolle der iDTGV-Tickets zu erfassen (unter Einhaltung der Bestimmungen des Artikels 529-4 II des Code de procédure pénale (frz. Strafprozessordnung)). Der Bahnbeamte ist ebenfalls für die Einhaltung der Regeln des allgemeinen menschlichen Zusammenlebens in den iDTGV-Zügen verantwortlich, die im Artikel 5 der AGV aufgeführt sind.
Zuschlag: Umfasst die zusätzlichen Kosten für Haustiere und Gepäckstücke. Diese Zuschläge sind auf der iDTGV-Website, auf der iDTGV-Site per Handy, auf den Verkaufs-Websites und in Informationsstellen abrufbar.
Zuschlag für Haustiere: Zuschlag, der auf dem iDTGV-Ticket vermerkt ist und der dem Sie begleitenden Haustier, den Zugang zum iDTGV-Zug gewährt, sowie mit Ihnen die Strecke zu fahren. Die Bedingungen sind im Artikel 12 der AGV aufgeführt. Jeder Reisende kann höchstens 2 Haustiere pro Reise befördern.
Zuschlag für Gepäck: Zuschlag, der auf dem iDTGV-Ticket vermerkt ist und der Ihnen das Recht gibt, über die im Artikel 11 der AGV angegebene Höchstgrenze, ein zusätzliches Gepäckstück während Ihrer Reise im IDTGV-Zug, zu befördern. Jeder Reisende kann höchstens 2 Gepäckzuschläge pro Reise kaufen.
Bar Wagen: Wagon in der iDTGV Sektion zu dem die Reisenden Zugang haben, um dort Speisen und Getränke zu erwerben, die im Wagon selbst verzehrt werden oder mitgenommen werden können.
Sie oder der Reisende: Person, die ein iDTGV-Ticket bestellt.
Die Tarife der iDTGV-Tickets gelten unabhängig vom Reisenden.
Allein Kindern unter 4 Jahre zum Zeitpunkt der Reise, ist es erlaubt umsonst zu reisen, doch haben sie kein Anrecht auf einen Sitzplatz. Um für ein Kind unter 4 Jahren einen Sitzplatz zu bekommen muss ein iDNIGHT-Ticket zu den normalen Tarifbedingungen gekauft werden.
Es gibt keine Sozial-, Eisenbahner, Vertragspartnertarife, Ermäßigungen, Bonuskarten oder sonstiges Kartenprogramm der SNCF, die auf die von iDTGV angebotenen Preise angewendet werden könnten, um in den iDTGV-Zügen zu reisen
Darüber hinaus gelten die zusätzlichen Serviceleistungen bei Kauf eines SNCF-Tickets, insbesondere der Service „Gepäcklieferung ins Haus“ und „Auto/Zug“ nicht für Reisende der iDTGV-Züge.
Um eine Bestellung durchzuführen oder bezahlen zu können, müssen Sie volljährig oder mündigkeitserklärter Minderjähriger sein, rechtlich fähig sein einen Vertrag abzuschließen und die AGV anerkennen. Sie übernehmen die finanzielle Verantwortung für die unter Ihrem Namen getätigten Bestellungen, sowie Ihre Bestellungen für Dritte. Sie gewährleisten ebenfalls die Genauigkeit und Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben.
Sie bestellen direkt online auf der iDTGV-, iDTGV Handys- einer Verkaufs- oder Vertriebspartner- Website. Sämtliche Informationen Ihrer Bestellung befinden sich in Ihrem Reiseordner.
Die iDTGV-Tickets können bis zu 6 Monate vor Reisebeginn bestellt werden. Der Kauf eines iDTGV-Tickets muss spätestens 5 Stunden vor der Zugabfahrt erfolgen.
Bei der Bestellung eines iDTGV-Tickets wählen Sie Folgendes:
Auf der iDTGV-, iDTGV Handys, und den Verkaufs-Websites wird Ihnen ein Service zur Visualisierung Ihres Sitzplatzes angeboten. Dieser Service, der ihnen bei der Auswahl helfen soll, dient ausschließlich zu Informationszwecken. In keinem Fall sind die gezeigten Angaben vertraglich bindend und iDTGV kann nicht haftbar gemacht werden, auf Basis dieser Angaben.
Darüber Hinaus auf den Seiten von Vertriebspartnern und auf der iDTGV-Website per Handy kann der Wunsch nach Ihrer Reiseatmosphäre nur bedingt, je nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, eingehalten werden, und wird Ihnen bei Ihrer Bezahlung bestätigt.
Wenn Sie auf einer Verkaufs-Website eingelinkt sind, müssen Sie nach der Bestätigung Ihrer Bestellung auf die iDTGV-Website oder auf der iDTGV-Website per Handy gehen, um Serviceleistungen oder Zuschläge zu bestellen.
Wählen Sie unter den angebotenen iDTGV-Tickets das Ihnen passendste aus und vergewissern Sie sich anschließend, dass es gemäß den von Ihnen gemachten Angaben ausgestellt wurde.
Nach der Wahl Ihres iDTGV-Tickets, eingeben Sie die Kontoinhaberdaten (Name, Vorname und E-Mail-Adresse.
Auf jeden Fall klicken Sie durch das entsprechende Kätschen der Anerkennung der AGV an.
Diesen Modalitäten zufolge können Sie Ihr iDTGV-Ticket im Laufe der Bestellung erstellen.
· Auf der iDTGV-, der iDTGV Handys-, der Verkaufs-Website: Sie klicken das Kätschen an das zeigt, dass Sie keine Reisenden-Informationen später eingeben möchten und erstellen Sie sofort Ihr iDTGV-Ticket (Sie können auch das Kätschen anklicken, das zeigt, dass Sie die Reisenden-Informationen später einfüllen möchten und nach der Bezahlung Ihrer Bestellung Ihr iDTGV-Ticket erstellen der im Artikel 4.4 der AGV aufgeführt wird.
· Auf der Verkaukswebsite: Sie erstellen Ihr iDTGV-Ticket auf der gleichen Internetseite wie auf der Sie die AGV annehmen.
Sollte der Kauf auf der iDTGV- , der iDTGV Handy- oder einer Verkaufs-Website erfolgen, bezahlen Sie direkt bei iDTGV, kaufen Sie das iDTGV-Ticket auf einer Vertriebswebsite, so erfolgt die Bezahlung bei einer Reiseagentur. Es kann ausschließlich in Euro beglichen werden mit einem Mindestbetrag von 1 Euro und einen Höchstbetrag von 860 Euro pro Tag und Kreditkarte. Zudem sind aus Sicherheitsgründen und zum Schutz gegen Kreditkartenbetrug nur drei Zahlungen täglich mit ein und derselben Kreditkarte auf der IDTGV Site möglich.
Folgende Zahlungsmethoden sind möglich:
Sollte Sie mit Ihrer Kreditkarte bezahlen, wird auf Ihrem Bankauszug eine Transaktion pro Produkt angegeben (iDTGV-Ticket, Serviceleistung oder Zuschlag) anstatt durch alle Produkte, die als eine Transaktion zusammengefasst sind. Das heißt, dass z. B., ein Reisender, der ein iDTGV -Ticket für eine Hin- und Rückfahrt sowie eine Serviceleistung erworben hat, auf seinem Bankauszug drei Transaktionen aufgelistet sieht.
Die Zahlungen, die auf der iDTGV-Website, der iDTGV Website per Handy und den Verkaufs-Websites erfolgen, sind mit dem SSL-Verfahren gesichert (Secure Socket Layer).
Sollte mit einem Gutschein bezahlt werden und der Wert des Gutscheins höher sein als der Online-Kaufpreis, haben Sie kein Anrecht auf eine Rückerstattung seitens der iDTGV, der Differenzbetrag zwischen dem Gutschein und dem Kaufpreis ist für den Reisenden verloren.
Nach der Bestätigung Ihrer Bestellung haben Sie kein Widerrufsrecht. Ihr iDTGV-Ticket ist nur in jenen Fällen umtauschbar, die im Artikel 7.2.1 der AGV genannt sind und ist unkündbar.
Nach der Bezahlung Ihrer Bestellung wird Ihnen wird Ihnen automatisch eine Bestätigung mit sämtlichen Einzelheiten, sowie dem Kennzeichen Ihres Reiseordners per E-Mail zugeschickt.
iDTGV lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten, sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV, schlechte Einstellung des E-Mail-Eingangs, usw.).
Sie können Ihr iDTGV-Ticket keinesfalls in einer Reiseagentur oder bei der SNCF (Bahnhofsschalter, Boutiquen, Automaten) abholen.
Wie erstellen Sie Ihr iDTGV Ticket nach Ihrer Bestellung?
§ sofort nach Ihrer Bestellung auf der iDTGV-, iDTGV Handy-, oder einer Verkaufs-Website, , beim anklicken auf dem Link „mein Ticket ausdrucken“ und indem Sie Ihren Namen, Vornamen und Ihr Geburtsdatum angeben;
§ mit Ihrer Bestätigungs-E-Mail, beim anklicken auf dem Link „mein Ticket ausdrucken“ und indem Sie Ihren Namen, Vornamen und Ihr Geburtsdatum angeben;
§ auf der iDTGV-Website, indem Sie auf dem Icon « Mein iDTGV » und dann auf dem Icon „Meine Reisen“ anklicken und indem Sie (i) Ihre E-Mail-Adresse und das Kennzeichen Ihres Reiseordners angeben, (ii) Ihr Kennzeichen Ihres Reiseordners und Ihren Namen, Vornamen angeben oder (iii) Ihre E-Mail Adresse Ihre Reise und Ihre Abfahtsdatum angeben. Sie haben dann Zugang zur Erstellungsseite Ihres iDTGV-Tickets, auf der Sie Ihren Namen, Vornamen und Ihr Geburtsdatum eingeben müssen.
§ Auf der iDTGV-Anwendung, beim anklicken auf dem Icon „Meine Reisen“, das auf der Homepage auftaucht, indem Sie (i) wenn Sie sich an der Anwendung melden : Ihr Kennzeichen Ihres Reiseordners und Ihre E-Mail Adresse oder (ii) wenn Sie sich nicht an der Anwendung melden: (a) Ihre E-Mail Adresse und den Passwort Ihres KundenKonto oder (b) : Ihr Kennzeichen Ihres Reiseordners und Ihre E-Mail Adresse, angeben.
Sollten Sie jedoch Ihr iDTGV-Ticket innerhalb 5 Stunden vor Ihrer Abfahrt erstellen, kann es sein, dass Sie nicht gebeten werden, Ihren Namen, Vornamen und Ihr Geburtsdatum einzugeben und dass Ihr iDTGV-Ticket, gleichwohl es durch seinen Strichcode individuell erstellt ist, lediglich mit dem Vermerk „Last-Minute-Ausdruck“ versehen ist.
Dennoch empfiehlt Ihnen iDTGV der Einfachheit halber, Ihr iDTGV-Ticket spätestens 5 Stunden vor der Zugabfahrt zu Erstellen und gegebenenfalls Auszudrucken.
Darüber hinaus übernimmt iDTGV keinerlei Haftung für eventuelle Anomalien, die während der Bestellung, der Erstellung oder des Ausdruckes Ihres iDTGV-Tickets aufkommen, soweit sie nicht absichtlich oder durch Fahrlässigkeit von iDTGV entstanden sind.
Auch kann Ihr iDTGV-Ticket gemäß den Bestimmungen des Artikels 8 der AGV umgetauscht werden. Diesem Artikel nach sind Sie bei jeglichem Umtausch eines iDTGV-Tickets zu seiner neuen Erstellung verpflichtet. Das kann jedoch nur auf der iDTGV-Website und der iDTGV -Website per Handy durchgeführt werden.
Das Ausducken des ausdruckbaren Tickets kann nach dem Erstellen dieses Ticket verwirklicht werden:
- Auf der iDTGV-Website oder auf einem Verkaufs-Website, beim anklicken auf dem Link „Mein Ticket ausdrucken“;
- mit Ihrer Bestätigungs-E-Mail, beim anklicken auf dem Link „mein Ticket ausdrucken“ oder
- auf der iDTGV-Website, indem Sie auf dem Icon « Mein iDTGV » und dann auf dem Icon „Meine Reisen“ anklicken und indem Sie (i) Ihre E-Mail-Adresse und das Kennzeichen Ihres Reiseordners angeben, (ii) Ihr Kennzeichen Ihres Reiseordners und Ihren Namen, Vornamen angeben oder (iii) Ihre E-Mail Adresse Ihre Reise und Ihre Abfahtsdatum angeben.
Das ausdruckbare Ticket besitzt nur Gültigkeit, sofern es auf beidseitig weißem DIN-A4-Papier, ohne Veränderung des Druckformats, im Querformat und auf einem Laser- oder Tintenstrahldrucker ausgedruckt ist. Der Vorweis auf einem anderen Träger (elektronischer, Bildschirm o.ä.) macht das Ticket ungültig. Sie dürfen nur ein einziges ausdruckbares Ticket pro Din-A4-Seite ausdrucken (kein Vorder- Rückseitenausdruck).
Eine gute Qualität des Ausdrucks ist notwendig. Das ausdruckbare Ticket, das nur teilweise ausgedruckt wurde, verschmutzt, beschädigt oder unleserlich ist, wird an Bord nicht akzeptiert und gilt als ungültig. Im Falle einer Störung oder einer schlechten Druckqualität müssen Sie Ihr ausdruckbares Ticket erneut ausdrucken.
Um eine gute Druckqualität zu gewährleisten, versichern Sie sich, dass die Informationen auf dem ausdruckbaren Ticket, der Text im Rahmen des Bildausdrucks und vor allem der Strichcode leserlich sind.
Gemäß Artikel 6.1 der AGV gilt, wenn sie Ihr ausdruckbares Ticket erstellt haben, es aber nicht in gedruckter Form vorlegen können, sie ein Ticket vorlegen, welches nicht gemäß den Bestimmungen des Artikels ausgedruckt wurde oder über eine mangelhafte Druckqualität verfügt, so müssen sie 5 € zahlen für die Ausstellung des Tickets an Bord.
Der Ausdruck erfolgt von Ihrem dafür konfigurierten Computer (Sie brauchen hierfür einen Computer mit Internetanschluss und dem Programm Acrobat Reader, sowie einen Laser- oder Tintenstrahldrucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi).
Darüber hinaus übernimmt iDTGV keinerlei Haftung für eventuelle Anomalien, die während des Ausdruckes Ihres ausdruckbaren Tickets aufkommt, soweit sie nicht absichtlich oder durch Fahrlässigkeit von iDTGV entstanden sind.
Auch kann Ihr ausdruckbares Ticket gemäß den Bestimmungen des Artikels 8 der AGV umgetauscht werden. Diesem Artikel nach sind Sie bei jeglichem Umtausch eines ausdruckbaren Tickets zu seinem neuen Ausdruck verpflichtet. Das kann jedoch nur auf der iDTGV-Website durchgeführt werden.
Im Fall eines Umtausches eines iDTGV-Tickets: Das Vorzeigen eines ausdruckbaren Tickets, das vor dem Umtausch ausgedruckt wurde, anstatt danach, besitzt keine Gültigkeit. Gemäß Artikel 6.1 der AGV, müssen Sie folglich 5 Euro für die Ausstellung des ausdruckbaren Tickets im Zug zahlen.
Um das Anzeigen des elektronischen Tickets auf Ihrem Handysbildschirm zu erlauben, müssen Sie die Option „Meine elektronischen Ticket“ auf der Homepage der iDTGV-Anwendung (die „Mein iDTGV“ genannt wurde) wählen. Sie können dann die Liste der elektronischen Ticket, die Sie bestellen und erstellen haben, anzeigen. Unter dieser Liste, müssen Sie das elektronische Ticket wählen , das während Ihrer Reise kontrolliert werden muss, Dieses wird dann auf Ihrem Handysbildschirm anzeigen, was erlaubt Sie, seine Kontrolle durch jeden SNCF-Mitarbeiter..
Das Vorzeigen eines elektronischen Tickets, das vor dem Umtausch wurde, anstatt danach, besitzt keine Gültigkeit. Gemäß Artikel 6.1 der AGV, müssen Sie folglich 5 Euro für die Ausstellung des Tickets im Zug zahlen.
Um die Anlagen der SNCF benutzen zu können, müssen Sie die in den Zügen geltenden Sicherheitsbestimmungen, sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften befolgen (insbesondere des frz. Gesetzes vom 15. Juli 1845 und seinen Anwendungserlass Nr. 730 vom 22. März 1942), die Polizeibeamte zur Sicherung zuteilt und für den ordnungsgemäßen Ablauf in den Zügen, in den Bahnhöfen und auf den Gleisen sorgt, so wie sie in den wichtigsten Bahnhöfen ausgehängt sind.
Aufgrund der Benutzung der iDTGV-Züge Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die gesonderten Regeln des menschlichen Zusammenlebens an Bord und insbesondere folgende zu berücksichtigen:
§ die iDTGV-Züge sind ausschließlich Nicht-Raucher;
§ Sie müssen die Reinlichkeit des Ortes und der Materialien wahren;
§ Sie müssen die gesonderten Regeln des menschlichen Zusammenseins an Bord der iDTGV-Züge, entsprechend den Reiseatmosphären iDzen und iDzap einhalten (sollten Sie diese Regeln nicht einhalten, kann Ihnen der Bahnbeamte einen anderen Sitzplatz zuweisen);
§ Sie müssen den auf Ihrem iDTGV-Ticket angegebenen Platz einnehmen. Sollten Sie einen anderen Sitzplatz wünschen, so wenden Sie sich vorab an den Supervisor, dem es freigestellt ist, dies zu akzeptieren oder nicht.
Wenn Sie sich zu Ihrer Reise für den Bereich iDzen entscheiden, ein Raum für Ruhe und Gelassenheit, müssen Sie sich dementsprechend verhalten und insbesondere Folgendes beachten:
Es wird von der Beförderung von Haustieren, die von « Übergröße“ sind (sowie im Artikel 12.1 der AGV definiert werden)sind im Bereich iDzen verboten während die „kleinwügsig“ Haustieren (sowie im Artikel 12;1 der AGV definiert werden) sind nachdrücklich abgeraten.
Sollten Sie bereits ein iDTGV-Ticket mi einer Platzierung haben in dem iDZen-Bereich und sollten Sie mit einem „“klein“ Haustierreisen, kann es sein, dass der Bahnbeamte Ihnen einen Sitzplatz im Bereich iDzap zuweist.
„Blinden- und Assistenzhunde“ sind, gemäß den Bestimmungen des Artikel 9,5 der AGV im Bereich iDzen zugelassen.
Der Bereich iDzap ist ein Raum der Geselligkeit. Er entspricht somit Kindern unter 12 Jahren und Personengruppen, die zusammen reisen.
Dennoch müssen Sie den Komfort der Mitreisenden achten.
Kleinhaustiere, (so wie sie im Artikel 12.1 der AGV definiert werden) können umsonst reisen, sofern:
Wenn Sie mit einem großen Haustier reisen, so wie diese im Artikel 12 der AGV definiert werden, müssen Sie einen dementsprechenden Zuschlag bezahlen. Dieser Zuschlag gilt nicht für „Blindenhunde“ und „Assistenzhunde“, so wie sie im Artikel 9,4 der AGV definiert werden.
Wenn ein klassischer iDTGV-Zug nicht verfügbar ist, das heißt ein Zug, der unter anderem aus einem für iDTGV geeigneten Bar-Waggon besteht und in der Lage ist, Serviceleistungen anzubieten, ist iDTGV imstande Sie an Bord eines iDTGV-Zugs reisen zu lassen, der nicht dieselbe Kennzeichnungen aufweist (unterschiedliches Menü, Abwesenheit von Serviceleistung usw.…). Indem Sie Ihr iDTGV-Ticket bestellen, nehmen Sie also an, dass eine solche Möglichkeit geschieht, vor allem in Sonderfällen von partiellem oder totalem Streik.
Falls die Unverfügbarkeit eines klassischen iDTGV-Zuges zur Unmöglichkeit für iDTGV, Ihnen die Serviceleistung, die Sie bestellen haben, zur Verfügung zu stellen, würde iDTGV Ihnen nach den detaillierten Bedingungen Absätze 2 und 3 des Artikels 7.2.2 der AGV entschädigen. Der Absatz 1 dieses Artikels bezüglich der von iDTGV aufgestellten Ersatzsbedingungen ist Ihnen also nicht anwendbar.
Für den Zugang zu den IDTGV Zügen sind die Platzreservierung und ein gültiges IDTGV Ticket (ausschließlich jeder SNCF-Beförderungstitel) notwendig.
Sie sollten sich spätestens 5 Minuten vor der Zugabfahrt einfinden. Darüber hinaus garantiert Ihnen iDTGV nicht mehr den Zugang zum Zug. Es wird jedoch geraten, 20 Minuten vor der Abfahrt zu erscheinen.
Die iDTGV-Tickets unterliegen nicht der automatischen Fahrscheinentwertung, die Kontrolle der iDTGV-Tickets erfolgt durch einen Supervisoren beim Einstieg in den iDTGV-Zug.
Gleichwohl die Kontrolle des iDTGV-Tickets zum Zeitpunkt des Einstiegs in den iDTGV-Zug erfolgt, müssen Sie es jederzeit den Vertretern der SNCF im Bahnhof oder im Zug vorzeigen können.
Die iDTGV-Tickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sie müssen daher auch dem Supervisor einen amtlich gültigen Ausweis mit Lichtbild vorzeigen können: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, oder Aufenthaltsgenehmigung. Familienbücher werden für Kinder akzeptiert. Sollten Sie nicht in der Lage sein, einen der o. g. gültigen Ausweise vorzeigen zu können, kann Ihnen die im Artikel 6.2.1.A der AGV g. Sanktion auferlegt werden.
Wenn sie ihr iDTGV-Ticket erstellt haben, aber es nicht vorlegen können, sie ein Ticket vorlegen, oder sie ihr IDTGV-Ticket ändern und nicht die letztgültige Version vorlegen können, so können sie die iDTGV Züge nach Überprüfung des Supervisors oder eines Vertreters der SNCF betreten. Hierfür ist ein Lichtbildausweis nötig, es wird überprüft, ob sie auf der Passagierliste eingetragen sind und sie zahlen 5 € für die Ausstellung des Tickets an Bord.
Sie sind ebenfalls zu Entrichtung dieser Gebühr verpflichtet, sollten Sie kein gültiges iDTGV-Ticket vorweisen können und:
· Sie Ihr iDTGV-Ticket erstellt , und die angegebene Identität bei der Erstellung der des von Ihnen vorgezeigten Identitätsausweises, entspricht;
· Sie nicht Ihr iDTGV-Ticket erstellt und die Identität der Person, die das Ticket bei seiner Bestellung bezahlt hat, jene ist, die auf dem von Ihnen vorgezeigten Ausweis vermerkt ist;
· Sie nicht Ihr iDTGV-Ticket erstellt und die Identität der Person, die das Ticket bei seiner Bestellung bezahlt hat, nicht diejenige ist, die auf dem von Ihnen vorgezeigten Ausweis, vermerkt ist, doch Sie in der Lage sind, das Kennzeichen des Reiseordners der Person anzugeben, die Ihre Bestellung durchgeführt hat.
Auch wenn Sie Ihr iDTGV-Ticket nicht erstellt , die Identität der Person, die das Ticket während der Bestellung bezahlt hat, nicht diejenige ist, die auf dem von Ihnen vorgewiesenen Ausweis vermerkt ist, und Sie nicht in der Lage sind, das Kennzeichen des Reiseordners der Person anzugeben, die Ihre Bestellung durchgeführt hat, werden die im Artikel 6.2.1 der AGV angeführten Bestimmungen auf Sie angewendet.
Darüber hinaus, es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Fehler vor, erkennt der Reisenden an, dass die Angaben des Informationssystems iDTGV, so wie sie durch Lesung des Strichcodes bei der elektronischen Kontrolle des iDTGV-Tickets sichtbar gemacht werden, Beweiskraft im Falle einer Reklamierung oder eines bezgl. der Gültigkeit des iDTGV-Tickets haben. Dieses Kontrollsystem stellt die Gültigkeit des iDTGV-Tickets anhand des letzten Informationsstands im iDTGV-Informationssystem fest.
So kann bei einer elektronischen Kontrolle die Ungültigkeit eines iDTGV-Tickets durch die gespeicherten Angaben des Strichcode-Lesegeräts bewiesen werden. Diese sind maßgebend und iDTGV-Ticket ist ungültig. Auf die gleiche Art und Weise kann, wenn das Strichcode-Lesegerät ein iDTGV-Ticket prüft, es gleichzeitig die Ungültigkeit einer Serviceleistung oder eines Zuschlags angeben, obwohl diese auf dem iDTGV-Ticket vermerkt sind. Dieser Kaufvermerk einer Serviceleistung oder eines Zuschlags ist somit nicht wirksam.
iDTGV übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust, Diebstahl oder der widerrechtlichen Verwertung von iDTGV-Tickets, vor allem aufgrund des Verlustes oder des Diebsstahls des Reisendenshandys.
Um die iDTGV-Zügen betreten zu dürfen ist der Besitz eines ausdruckbaren Tickets gemäß des Artikels 4.5.1 der AGV notwendig. Wenn Sie so Ihr ausdruckbares Ticket erstellt haben, aber Sie es auf einem anderen Träger vorlegen als demjenigen, der im dem Artikel 4.5.1. der AGV definiert wird oder mit einer Ausdrucksqualität, die nach der Anwendung dieses Artikels nicht genug ist, können Sie die IDTGV-Zügen nur nach Überprüfung des Supervisors oder jenes SNCF-Beamten unter Zugrundelegung eines offiziellen Ausweises betreten und es
wird überprüft, ob sie auf der Passagierliste eingetragen sind und sie zahlen 5 € für die Ausstellung des Tickets an Bord.
Im anderen Fall werden Ihnen die im Artikel 6.2.1A der AGV festgelegenen Preiszuschläge anwendbar.
Um die iDTGV-Zügen zu betreten ist der Besitz und das Vorlegen eines ausdruckbaren Tickets gemäß des Artikels 4.5.1. notwendig.
So sollen Sie in der Lage sein, dem Supervisor oder jedem SNCF-Beamten, der Sie es beim Einsteigen in den iDTGV-Zug, in Bahnhöfen oder in den Zügen bittet, Ihr elektronisches Ticket auf Ihrem Handybildschirm vorlegen zu können Damit Ihr elektronisches Ticket kontrolliert werden kann, müssen Sie sicher sein, dass Sie Zugang zu der iDTGV-Anwendung haben können und dass der Akku Ihres Handys genügend aufgeladen ist, um die Anzeige des elektronischen Tickets zu gewährleisten. So wenn Sie Ihr elektronisches Ticket erstellt haben, aber Ihr Handy die Anzeige dieses Tickets vor allem aufgrund eines Mangels an Akku oder einer Anwesenheit von Mobilfunknetz nicht erlaubt. Sie können die IDTGV-Zügen nur nach Überprüfung des Supervisors oder jedes SNCF-Beamten unter Zugrundelegung eines offiziellen Ausweises betreten und es wird überprüft, ob sie auf der Passagierliste eingetragen sind und sie zahlen 5 € für die Ausstellung des Tickets an Bord. Im anderen Fall werden Ihnen die im Artikel 6.2.1 der AGV festgelegenen Preiszuschläge anwendbar.
Sollten Sie kein iDTGV-Ticket besitzen oder einen ungültigen Reiseschein vorweisen, sich jedoch spontan bei einem Supervisor melden und ihn auf ihre regelwidrige Situation beim Einstieg in den iDTGV-Zug aufmerksam machen, kann ein Preiszuschlag vom Supervisor gefordert werden, sofern noch Plätze im iDTGV-Zug verfügbar sind.
Preiszuschläge aus Kulanzgründen werden nach folgenden Bestimmungen durchgeführt
A. Im Falle des Kaufs eines iDTGV-Ticket oder eines im Zug ungültigen iDTGV-Tickets
Unabhängig der Reiseroute werden folgende Modalitäten zum Preiszuschlag angewandt:
Die entsprechende Summe muss umgehend beim Supervisor beglichen werden.
B. Reisen in einer höheren Bahnklasse
Die Überklassifizierung an Bord eines iDTGV-Zuges, d.h., der Reisenden befindet sich in einer höheren Klasse als der, die auf seinem iDTGV-Ticket vermerkt ist, muss vorab vom Supervisor gestattet werden.
Sollte der Reise in einer höheren Bahnklasse zugestimmt werden, wird die Differenzsumme zwischen dem Höchstpreis der in der aktuell gültigen iDTGV-Tariftabelle der 1. Klasse bezgl. der Reiseroute und des Zeitraumes vermerkt ist abzüglich des vorgewiesenen iDTGV-Tickets berechnet.
Die entsprechende Summe muss umgehend beim Supervisor beglichen werden.
§ Sie keinen amtlich gültigen Ausweis mit Lichtbild vorweisen können (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltsgenehmigung), der belegt, dass sie die Person sind, die auf dem iDTGV-Ticket vermerkt ist;
§ Sie in einem iDTGV- Zug reisen, dessen Reiseroute, Datum, Uhrzeit, Klasse und Reiseatmosphäre nicht mit Ihrem iDTGV-Ticket übereinstimmt;
§ Sie einen anderen Reiseschein als ein iDTGV-Ticket benutzen;
§ Die Gültigkeit Ihres IDTGV-Tickets nach der Kontrolle mit dem IDTGV-Strichcode-Lesegerät hergestellt ist (mit Ausnahme des im Artikel 6.1.1 der AGV beschriebenen Falles, nämlich dass der Reisende nicht die letzte Version seines IDTGV-Tickets vorzeigt, da er dieses umgetauscht und nicht wieder ausgedruckt hat).
Sollte Ihr iDTGV-Ticket kontrolliert werden, Sie sich jedoch nicht zuvor spontan beim Supervisoren gemeldet haben, um ihn auf Ihre irreguläre Situation, unter den oben aufgeführten Bedingungen, aufmerksam zu machen, müssen Sie Ihre Situation durch Bezahlung einer der folgenden Beitragssätze, berichtigen:
Die Entschädigung ist vom Reisenden, der sich in einer irregulären Situation befindet, zu leisten. Jede irreguläre Situation wird mittels einer Tatbestandsaufnahme durch einen Supervisoren erfasst.
Darüber hinaus müssen Sie gesetzt den Fall, dass Sie in einem Bahnhof ein- oder aussteigen, der nicht auf Ihrem Ticket vermerkt ist, eine Pauschalentschädigung von 35 Euro zahlen, ohne jedoch ein neues iDTGV-Ticket kaufen zu müssen.
§ Sie ein gefälschtes iDTGV-Ticket benutzen;
§ Sie ein gefälschtes iDTGV-Ticket benutzen;
§ sie ein iDTGV-Ticket verwenden, welches auf einen anderen Namen ausgestellt ist;
§ Sie ein iDTGV-Ticket benutzen, dessen Preis nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde.
Im Falle einer Betrugssituation werden folgende Maßnahmen zur Regularisierung ergriffen:
Die Entschädigung ist vom Reisenden, der sich in einer irregulären Situation befindet, zu tragen. Jede irreguläre Situation wird mittels einer Tatbestandsaufnahme durch einen Supervisoren erfasst.
Jegliche Verwendung eines unzulässigen iDTGV-Tickets kann umgehend einbehalten werden und die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Folge haben.
Sollten Sie im Besitz eines ge- oder verfälschten oder nicht bezahlten iDTGV-Tickets sein, kann darüber hinaus eine Betrugsbeschwerde gegen Sie eingereicht werden. Die Bestandsaufnahme zur Straftat fällt in den Rahmen des frz. Gesetzes zur Alltäglichen Sicherheit vom 15. November 2001 und insbesondere des „Gewohnheitsbetrugs“.
Bei jeder Abgabe an den Supervisoren, erstellt dieser eine Quittung, die ggf. als Reiseschein in den iDTGV-Zügen benutzt werden kann. An Bord eines iDTGV-Zuges werden die Zahlungen mit einem Post- oder Bankscheck, bar (in Euro) oder mit einer französischen Kreditkarte mit dem Logo CB, beglichen, mit Ausnahme der Karten mit systematischer Genehmigung (dies sind jene, deren Ziffern und Buchstaben nicht im Relief geschrieben sind). Ausländische Kreditkarten mit einem internationalen Spurensystem und dem Logo CB, VISA oder Mastercard werden ebenfalls akzeptiert.
Bei der Annahme von Schecks muss ein amtlich gültiger Identitätsausweis mit Lichtbild, sowie ein zweiter offizieller Ausweis vorgewiesen werden, sofern es sich um einen Betrag von mehr als 150 Euro handelt.
Sollten Sie diesen zusätzlichen Betrag nicht umgehend begleichen können oder wollen und somit die vorgeschlagene Begleichung ablehnen, wird eine Tatbestandsaufnahme zur Feststellung einer Übertretung vom Supervisoren gemacht. In diesem Fall belaufen sich die Zusatzkosten auf 38 Euro, zuzüglich des Initialbetrags.
Sie müssen eine gesetzlich geregelte Frist einhalten:
- den geforderten Betrag der Preisregulierung;
- die Bearbeitungsgebühren, gemäß den Bestimmungen des Artikels 529-4 des Code de procédure pénale (frz. Strafprozessordnung) und der Artikel 80-4 bis 80-7 der abgeänderten frz. Verordnung Nr.: 730 vom 22. März 1942.
§ Einen begründeten Einspruch senden sie bitte an die Reklamationsstelle, den Service Recouvrement des Procès Verbaux SNCF – BP 8075 – 34507 BEZIERS CEDEX. Dieser leitet den Einspruch an den Staatsanwalt weiter.
Zur Kontrolle der iDTGV-Tickets sind die Supervisoren zur Aufnahme der der Personalangaben und der Adresse der Zuwiderhandelnden berechtigt.
Sollte ein zuwiderhandelnder Reisender sich weigern oder nicht in der Lage sein, seine Identität zu belegen, informiert der Bahnbeamte unverzüglich die Kriminalpolizei der nationalen Polizei oder die örtlich zuständige Gendarmerie, die eine unverzügliche Vorladung des Zuwiderhandelnden anordnen kann.
Wird der Betrag nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist beglichen und der Zuwiderhandelnde legt keine Beschwerde, kann er gemäß den Bestimmungen der Artikel 529-2 ff. des Code de procédure pénale (frz. Strafprozessordnung) strafrechtlich verfolgt werden.
iDTGV bemüht sich soweit möglich, die bei der Bestellung angegebenen Zeiten einzuhalten. . Sollte eine zeitliche Veränderung eintreten, die nicht durch iDTGV verursacht wurde und die vor der ursprünglichen Abfahrtszeit bekannt wird, bemüht sich iDTGV, Sie innerhalb kürzester Zeit zu informieren.
Bei verspäteter Ankunft im Bahnhof mit 60 - 119 Minuten Verspätung im Vergleich zu dem auf dem iDTGV-Ticket angegebenen Uhrzeiten, erhalten sie von der SNCF als dem Transportunternehmen eine Entschädigung in Höhe von 25% des Preises des iDTGV-Tickets für eine einfache Fahrt (d.h. der Preis der für eine einfache Fahrt gezahlt wird, abzüglich eventueller Zusatzservices oder Zuschläge). Die erhalten einen Gutschein, der an die von ihnen bei der Bestellung angegebene Emailadresse versendet wird.
Bei verspäteter Ankunft im Bahnhof mit über 120 Minuten Verspätung im Vergleich zu dem auf dem iDTGV-Ticket angegebenen Uhrzeiten, erhalten sie von der SNCF als dem Transportunternehmen eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Preises des iDTGV-Tickets für eine einfache Fahrt (d.h. der Preis der für eine einfache Fahrt gezahlt wird, abzüglich eventueller Zusatzservices oder Zuschläge). Sie erhalten einen Gutschein, der an die von ihnen bei der Bestellung angegebene Emailadresse versendet wird.
In keinen Fall resultiert ein verspätetes Ankommen im Bahnhofs in einer Auszahlung von Geldern (bar, Überweisung...).
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Verspätungen von weniger als 60 Minuten oder die nicht von der SNCF verursacht wurden. . Nicht von der SNCF verursachte Verspätungen können insbesondere durch einen Akt von Böswilligkeit, einer Demonstration außerhalb der SNCF, einem Gleishindernis oder einer Sicherheitswarnung im Bahnhofsbereich entstehen. Eine durch die SNCF verursachte Verspätung kann insbesondere durch einen Materialfehler oder einer Fahrleitungsstörung zustande kommen.
Bei einer Verspätung von über 60 Minuten schickt ihnen iDTGV eine Email direkt an die von ihnen bei der Bestellung angegebenen Emailadresse, um sie darüber zu informieren, ob die genannte Verspätung ihnen ein Recht auf einen Schadensersatz gemäß diesem Artikel gibt. Sie haben auf diese Weise keinerlei Maßnahmen selbst in die Wege zu leiten.
Sollte ein vorhergesehener Zug annulliert werden, informiert Sie iDTGV so schnell wie möglich.
Sollte diese Annullierung durch iDTGV oder SNCF in seiner Eigenschaft als Transportunternehmen verursacht worden sein, kann iDTGV Ihnen vorschlagen, Ihnen in einem anderen iDTGV- Zug reisen zu lassen, der zu unterschiedlichen Zeitpunkten und /oder Uhrzeiten fährt. Mangels eines solchen Vorschlags oder im Fall der Ablehnung oder Abwesenheit Ihrer Antwort an dieser während eines Frists von 3 Tagen nach seinem Empfang, bekommen Sie eine finanzielle Entschädigung. Dies findet in Form eines Gutscheines pro Reisender in derselben Höhe wie diejenige, die Sie für den Kauf Ihres annullierten iDTGV—Tickets für die alleine Fahrt und der mit Ihrem iDTGV-Ticket verbundenen möglichen Serviceleistungen und Zuschläge bezahlen haben, die von einem Anteil , der niedriger als 10% der Höhe Ihres annullierten iDTGV-Alleintickets nicht sein konnte ergänzt wird. Dieser Gutschein wird Ihnen per E-Mail an die von Ihnen bei der Bestellung angegebene Emailadresse geschickt werden.
Jedoch werden Sie die Möglichkeit haben, den Internetkundenservice zu kontaktieren, um die Annullierung dieses Gutscheins zu bitten zugunsten einer Rückzahlung des genauen Preises des annullierten iDTGV-Tickets für alleine Fahrt, Der Betrag entspricht dem Kaufpreis des annullierten iDTGV-Tickets, zuzüglich der eventuell erworbenen Serviceleistungen und Zuschläge. Diese Rückerstattung findet in Form einer Banküberweisung iDTGV-Ticket auf das Konto der Person statt, die das annullierte iDTGV-Ticket für die einfache Fahrt bezahlt hat.
iDTGV bemüht sich, Sie per E-Mail über die Gründe der Annullierung, sowie ggf. über die Rückerstattung per Banküberweisung zu informieren.
iDTGV führt keine Rückerstattungen für die Stornierung eines iDTGV-Tickets Ihrerseits durch, die aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen erfolgt.
Sollte eine bereits bezahlte Serviceleistung nicht verfügbar sein, bietet Ihnen iDTGV während Ihrer Bahnreise eine preisgleiche Ersatzleistung an oder die Möglichkeit, preisgleiche Produkte im Bar-Wagon des iDTGV-Zuges zu beziehen. Sollten Sie einem der beiden Austausch-Angebote zustimmen, verzichten Sie auf die im Weiteren aufgeführten Möglichkeiten.
Gemäß des Artikels 5.3. der AGV können Ihnen jedoch diese Ersatzleistung nicht im Fall der Unverfügbarkeit eines klassischen iDTGV-Zuges angeboten werden, wie dieser Begriff im Artikel 5.3. der AGV definiert wird.
Sollten sie die vorgeschlagenen Ersatzleistungen ablehnen (oben erwähnt oder wenn diese vorschlagenden Leistungen Ihnen nicht anwendbar sind), so wird ihnen eine Entschädigung angeboten. Entweder in Form eines Gutscheins für den Reisenden, in preislich gleicher Höhe der nicht verfügbaren Serviceleistung, zuzüglich eines von iDTGV festgelegten Prozentsatzes, je nach Serviceleistung, die jedoch nicht weniger als 10% der nicht verfügbaren Serviceleistung betragen kann. Dieser Gutschein wird Ihnen per E-Mail an die von Ihnen bei der Bestellung angegebene Emailadresse geschickt werden.
Der Reisende hat jedoch die Möglichkeit, beim Kunden-Service im Internet die Stornierung des Gutscheins zu Gunsten einer preisgleichen Rückerstattung der nicht verfügbaren Serviceleistung zu erbitten. Diese Rückerstattung erfolgt durch eine Banküberweisung auf das Konto der Person, die die Serviceleistung bezahlt hat.
iDTGV erstattet keine Serviceleistungen zurück, die vom Reisenden nicht genutzt wurden.
Das iDTGV-Ticket gilt ausschließlich für den auf Ihrer Bestellung angegebenen iDTGV-Zug. Sollten Sie eines oder mehrerer der folgenden Reiseelemente ändern wollen, muss es umgetauscht werden:
§ Tag und/oder Abfahrtzeit;
§ Reiseroute;
§ Sitzplatz, Reiseklasse und/oder Reiseatmosphäre;
§ Serviceleistungen und/oder Zuschläge.
Das iDTGV-Ticket ist persönlich und nicht übertragbar. Das iDTGV-Ticket kann nur gegen ein anderes iDTGV- oder ein iDNiGHT-Ticket eingetauscht werden, andere Reisescheine, insbesondere der SNCF (TGV, Leoz usw.) sind ausgeschlossen.
.
Der Umtausch ist nur unter den folgenden Bedingungen möglich:
Der Umtausch des iDTGV-Tickets kann vor oder nach der Erstellung des iDTGV-Tickets und dem Ausdruck des ausdruckbaren Tickets erfolgen.
Jeder der im Folgenden aufgeführten Umtausche bedarf einer neuen Erstellung und eines erneuten Ausdrucks des iDTGV-Tickets auf der iDTGV-Website oder auf der iDTGVSeite per Handy. Wenn es um das ausdruckbare Ticket handelt, bedarf jeder diesen Umtausche wird darüber hinaus ein neues Ausdrucken dieses Tickets
Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in Euro, per Kreditkarte (Visa, Master Card) oder mit einem Guthaben.
Darüber hinaus impliziert der Umtausch eines iDTGV-Tickets gegen ein iDNiGHT-Ticket, unter Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen, die Anerkennung der AGV für den iDNiGHT-Verkauf. Die Bestellung des neuen Tickets, seine Benutzung an Bord, sowie die Beförderung unterliegen den AGV für den iDNiGHT- Verkauf, welche Sie auf der iDTGV-Website, der iDTGV-Website per Handy einsehen können.
Es wird zwischen drei Arten von Umtausche, mit je unterschiedlicher Vorgehensweise des Reisenden unterschieden:
Sie müssen diese Art von Umtausch zur Änderung eines der folgenden Elemente unternehmen:
Diese Art von Umtausch ist frei von Zusatzkosten.
Dieser Umtausch muss auf der iDTGV-Website oder auf der iDTGV Website per Handy erfolgen.
Sollte sich am Ende des Umtauschs oder der Stornierung eines Services oder Zuschlags herausstellen, dass sie eine Summe gezahlt haben, die höher ist als die, die sie hätten zahlen müssen, nach Umtausch oder Stornierung, so wird ihnen die Summe der Differenz (die Differenz) auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben, falls sie ein solches Konto haben. Sollte Sie kein Kundenkonto besitzen, bekommen Sie den Betrag in Form eines Gutscheins.
Wenn Sie jedoch Ihr iDTGV-Ticket mit einem Gutschein bezahlen, haben Sie kein Anrecht auf eine Kompensation. Der eventuelle Differenzbetrag geht somit verloren.
Nach Abschluss Ihres Umtausches, wird Ihnen eine E-Mail-Bestätigung zugeschickt, wenn Sie Ihren Umtausch auf der iDTGV-Website oder auf der iDTGV-Website per Handy gemacht haben. Sie können dann entscheiden, Ihr neues iDTGV-Ticket über die iDTGV-Website ausdrucken oder Sie können dazu einen Zugang ab Ihrem Handy haben, Es muss nach den Angaben von Artikel 4.5.2 der AGV durchgeführt werden.
iDTGV lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten, oder sollte das Anzeigen des elektronischen Tickets auf dem Handy unmöglich sein, sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV, schlechte Einstellung des E-Mail-Eingangs, fehlerhaftes Handy, usw.).
Sie müssen folgende Art von Umtausch wählen, sollten der im Artikel 8.2 der AGV beschriebene Fall nicht auf Sie zutreffen und sollten Sie eine der folgenden Elemente ändern wollen:
Dieser Umtausch muss auf der iDTGV-Website oder auf der iDTGV-Website per Handy erfolgen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, so genehmigt iDTGV, dass dieser Umtausch in einer Informationsstelle erfolgt, die Zusatzkosten werden also höher. In diesem Fall sehen Sie bitte die verfügbaren Reise- und Umtauschmöglichkeiten auf der iDTGV-Website oder auf der iDTGV-Website per Handy ein, bevor Sie die Informationsstelle anrufen.
Bei einem Umtausch eines iDTGV-Tickets auf der iDTGV-Website oder auf der iDTGV-Website per Handy sind Zusatzkosten in Höhe von 10 Euro incl. MwSt. für jede geänderte Fahrstrecke zu entrichten. Bei einem Umtausch eines iDTGV-Tickets auf der Informationsstelle sind Zusatzkosten in Höhe von 15 Euro incl. MwSt. für jede geänderte Fahrstrecke zu entrichten. (1 iDTGV-Ticket Einfache Fahrt = 1 Fahrstrecke; 1 iDTGV-Ticket Hin- und Rückfahrt = 2 Fahrstrecken) und dies, unabhängig von der Anzahl der unternommenen Änderungen.
Dieser Umtausch ist nur möglich, sollte der Betrag des neuen iDTGV-Tickets geringer als der Betrag des neuen iDTGV-Tickets oder aber identisch sein. Sollte das neu erworbene iDTGV-Ticket teurer sein als das eingetauschte, so muss die Differenzsumme zzgl. der Bearbeitungskosten beglichen werden.
Beispiel: Zwei Reisende möchten Ihre zwei iDTGV-Tickets einfache Fahrt Paris-Marseille in Höhe von 39,90 Euros pro iDTGV-Tickets, gegen zwei iDTGV-Tickets einfache Fahrt Paris-Avignon in Höhe von 49,90 Euros pro iDTGV-Ticket, auf der iDTGV-Website, auf der iDTGV-Website per Handy umtauschen. Sie müssen 10 Euro Bearbeitungskosten und 10 Euro bezgl. der Preisdifferenz pro iDTGV-Ticket, somit folglich 40 Euro insgesamt für die beiden iDTGV-Tickets zahlen (50 Euro insgesamt, wenn der Umtausch wurde auf der Informationsstelle stattgefunden).
Nach Abschluss Ihres Umtausches, wird Ihnen eine E-Mail-Bestätigung zugeschickt, wenn Sie den Umtausch Ihres iDTGV-Tickets auf der iDTGV-Website, auf der iDTGV-Website per Handy oder auf der Informationsstelle gemacht haben. Sie können dann entscheiden Ihr neues iDTGV-Ticket über die iDTGV-Website ausdrucken, oder einen Zugang ab Ihrem Handy haben, nach den Angaben von Artikel 4.5.2 der AGV.
iDTGV lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten, oder sollte das Anzeigen des elektronischen Tickets auf dem Handy unmöglich, sein sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV, schlechte Einstellung des E-Mail-Eingangs, fehlerhaftes Handy usw.).
Wenn sie den Reisetag, die Uhrzeit, das Datum und/oder die Reiseroute der iDTGV Tickets nur eines Teils der Reisenden im Reisedossier ändern möchten, so müssen sie sich direkt an das Informationszentrum wenden.
Bitte informieren Sie sich über die verfügbaren Reise- und Umtauschmöglichkeiten auf der iDTGV-Website, auf der iDTGV-Website per Handy, bevor Sie die Informationsstelle anrufen.
Bei diesem Umtausch eines iDTGV-Tickets sind Zusatzkosten in Höhe von 15Euro incl. MwSt. für jede geänderte Fahrstrecke zu entrichten. (1 iDTGV-Ticket Einfache Fahrt = 1 Fahrstrecke; 1 iDTGV-Ticket Hin- und Rückfahrt = 2 Fahrstrecken) und dies, unabhängig von der Anzahl der unternommenen Änderungen.
Dieser Umtausch ist nur möglich, sollte der Betrag des neuen iDTGV-Tickets geringer als der Betrag des neuen iDTGV-Tickets oder aber identisch sein. Sollte das neu erworbene iDTGV-Ticket teurer sein als das eingetauschte, so muss die Differenzsumme zzgl. der Bearbeitungskosten beglichen werden.
Beispiel: Zwei Reisende haben zwei iDTGV-Hin-und Rückfahrt-Ticket Paris/Marseille in Höhe von 79,80 Euro pro iDTGV-Hin-und Rückfahrt-Ticket gekauft. Einer der Reisenden möchte sein iDTGV-Hin-und Rückfahrt-Ticket Paris/ Marseille gegen eine Hin- und Rückfahrt zwischen Paris und Avignon zu 99,80 Euro eintauschen. Folglich muss er 30 Euro Bearbeitungsgebühren und 20 Euro Preisdifferenz bezahlen.
Im Anschluss an Ihren Anruf, wird Ihnen automatisch eine Bestätigung an Ihre E-Mail-Adresse geschickt. Sie kann dann Ihr neues iDTGV-Ticket über die iDTGV-Website ausdrucken, oder einen Zugang ab Ihrem Handy haben, nach den Angaben von Artikel 4.5.2 der AGV.
iDTGV lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten, oder sollte das Anzeigen des elektronischen Tickets auf dem Handy unmöglich sein, sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV, schlechte Einstellung des E-Mail-Eingangs, fehlerhaftes Handy usw.).
Denken Sie daran, einen amtlich gültigen Ausweis (mit Lichtbild) und Ihren Behindertenausweis mitzunehmen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, einen amtlich gültigen Ausweis vorzeigen zu können, wird die im Artikel 6.2.1.A der AGV aufgeführte gegen Sie verhängt.
Sie müssen die Bestellung Ihres iDTGV-Tickets auf der iDTGV-Website, auf der iDTGV-Website per Handy oder auf einer Verkaufs-Website durchführen, indem Sie die im Artikel 4.2 und 4.3 der AGV genannten Schritte befolgen.
Unter Vorbehalt der Verfügbarkeit versucht iDTGV ihnen stets die Dienstleitungen zu bieten, die in diesem Artikel der AGB definiert werden. Sie werden jedoch darum gebeten, diese Bestellung bis spätestens 48 Stunden vor der gewählten Zugabfahrt vorzunehmen.
Darüber hinaus müssen Sie im Drop-down-Menü bei Ihrer Bestellung den Vermerk „Person mit reduzierter Mobilität“ angeben.
Nach Ihrer Bestellung müssen Sie sich bis spätestens 48 Stunden Werktagszeit vor der Abfahrtszeit Ihres Zuges auf die Internetseite mit den häufig gestellten Fragen (FAQ) der iDTGV-Website oder der iDTGV-Website per Handy begeben und den Vermerk „Leistungen für behinderte Reisende“ anklicken, worauf Sie ein Formular zugeschickt bekommen, das Sie ausfüllen müssen. Die Reservierung für die Begleitperson ist kostenlos, sofern Sie eine Behindertenkarte mit dem Vermerk:
Das iDTGV-Ticket für Ihre Begleitperson ist kostenlos, sofern Sie eine Behindertenkarte mit dem Vermerk: „Begleitperson“, „ Begleitung erforderlich“ oder „Blindenbegleitung erforderlich“ besitzen. iDTGV platziert diese Begleitperson so nah wie möglich bei Ihrem Sitzplatz (je nach verbleibenden Plätzen im iDTGV-Zug).
iDTGV bestätigt Ihnen den Platz Ihres Begleiters per E-Mail. Danach können Sie Ihr IDTGV-Ticket auf der iDTGV-Website oder auf der iDTGV-Website per Handy erstellen und auf der iDTGV-Website ausdrucken, indem Sie auf das Eingabefeld „Ausdrucken“ klicken und die anschließenden Informationen befolgen.
iDTGV lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten, oder sollte das Anzeigen des elektronischen Tickets auf dem Handy unmöglich sein sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV, schlechte Einstellung des E-Mail-Eingangs, fehlerhaftes Handy, usw.).
Um einen Platz im Rollstuhlbereich zu reservieren müssen Sie die Bestellung Ihres iDTGV-Tickets auf der iDTGV-, auf der IDTGV-Handys- oder auf einer Verkaufs-Website unter Befolgung der im Artikel 4.2 und 4.3 der AGV beschriebenen Schritte ausführen.
Unter Vorbehalt der Verfügbarkeit versucht iDTGV ihnen stets die Dienstleitungen zu bieten, die in diesem Artikel der AGB definiert werden. Sie werden jedoch darum gebeten, diese Reservierung bis spätestens 48 Stunden vor der gewählten Zugabfahrt vorzunehmen.
Darüber hinaus müssen Sie im Drop-down-Menü bei Ihrer Bestellung den Vermerk „Person mit reduzierter Mobilität“ angeben.
Nach Ihrer Bestellung müssen Sie sich bis spätestens 48 Stunden Werktagszeit vor der Abfahrtszeit Ihres Zuges auf die Internetseite mit den häufig gestellten Fragen (FAQ) der iDTGV-Website oder der iDTGV-Website per Handy begeben und den Vermerk „Leistungen für behinderte Reisende“ anklicken, worauf Sie ein Formular zugeschickt bekommen, das Sie ausfüllen müssen. Die Reservierung für die Begleitperson ist kostenlos, sofern Sie eine Behindertenkarte mit dem Vermerk:
Unser Kunden-Service im Internet reserviert Ihnen einen Platz im Rollstuhl-Bereich, der sich in der ersten Klasse befindet und ohne Preiszuschlag ist. Wenn sie mit Begleitperson reisen müssen, so befolgen sie bitte auf die Anweisungen aus Artikel 9.2 der AGB.
iDTGV bestätigt Ihnen den Platz Ihres Begleiters dann per Email. Danach können Sie Ihr IDTGV-Ticket auf der iDTGV-Website oder auf der iDTGV-Website per Handy erstellen und auf der iDTGV-Website ausdrucken, indem Sie auf das Eingabefeld „Ausdrucken“ klicken und die anschließenden Informationen befolgen.
iDTGV lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten, oder sollte das Anzeigen des elektronischen Tickets auf dem Handy unmöglich sein sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV, schlechte Einstellung des E-Mail-Eingangs, fehlerhaftes Handy, usw.).
Um diesen Service in Anspruch nehmen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten:
§ Begeben Sie mindestens 30 Min. vor der Abfahrtszeit Ihres Zuges an den Empfangspunkt „accueils handicapés“ („Empfangspunkte für Behinderte“) im Bahnhof (die Liste der Empfangspunkte für Behinderte der Bahnhöfe, die von den iDTGV-Zügen bedient werden ist auf der Internetadresse www.gares-en-mouvement.com) abrufbar;
§ Wenden Sie sich spätestens 2 Tage vor Ihrem Abfahrtsdatum an den Service „Accès Plus“ („Zugang Plus“), so wie im Folgenden beschrieben.
„Accès Plus“ („Zugang Plus“) ist ein kostenloser Empfangs- und Begleitservice ab dem Eingang des Abfahrtsbahnhofs bis zum Ausgang des Ankunftsbahnhofs. Dieser Kundenservice gilt für:
Sie können den Accès-Plus-Service (Zugang-Plus-Service) zwischen 90 und 2 Tagen vor dem Abfahrtszeitpunkt kontaktieren:
§ telefonisch unter der Nr.: 0 890 640 650 und drücken Sie dann
die Taste 1 (0,11€ incl. MwSt./Min. von einem Festanschluss);
§ telefonisch unter der Kurzwahl: 36 35 und sagen Sie dann „Accès Plus“
(0,11€ incl. MwSt./Min. von einem Festanschluss) ;
Die Service-Center sind täglich von 07 Uhr bis 22 Uhr geöffnet.
Jeder Reisende mit einem Behindertenausweis mit 80% oder mehr, hat die Möglichkeit mit einem Blinden- oder Assistenzhund zu reisen. Dieser Hund reist kostenlos, ohne Haustierzuschlag, er braucht darüber hinaus keinen Maulkorb zu tragen.
Denken Sie bitte daran, sich spätestens 20 Min. vor der Abfahrtszeit am Bahnsteig einzufinden, damit der Zugang zu Ihrem Platz erleichtert wird.
Sollten Sie darüber hinaus nicht in der Lage sein, Ihren Behindertenausweis vorzeigen zu können, sind Sie dazu verpflichtet, den im Artikel 12.2 der AGV aufgeführten Preiszuschlag von 45 Euro zahlen.
Die Gruppenbestellung für iDTGV-Reiserouten gilt für bis zu 12 Reisende. Diese Bestellung muss nach den Angaben von Artikel 4 der AGV durchgeführt werden.
Gepäckstücke, die Sie mit in den iDTGV-Zug bringen, stehen unter Ihrer Aufsicht und bleiben während der gesamten Reiseroute unter Ihrer Verantwortung. Sie tragen das Risiko für eventuellen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl Ihres Gepäcks.
Ihre Gepäck darf nicht mehr umfassen als:
Darüber hinaus können von ihnen keine Gepäckstücke an Bord gebracht werden. Der Supervisor kann ihnen jedoch gegen Entgelt und falls es die Situation im iDTGV Zug zulässt, ihnen erlauben, den iDTGV Wagon mit zusätzlichem Gepäck zu betreten.
Sollten Sie mit mehr als zwei Gepäckstücke reisen wollen müssen Sie einen Gepäckzuschlag entrichten, der mit 35 Euro pro zusätzlichem Gepäckstück berechnet wird, indem Sie:
Jeder Reisende ist auf zwei „Gepäckzuschläge“ pro Reiseroute beschränkt.
Im Falle einer irregulären Situation wird Ihnen eine Zusatzgebühr von 45 Euro pro irreguläres Gepäckstück berechnet.
Jedes abgestellte Gepäckstück in einem iDTGV-Zug muss als einem Reisenden angehörig identifiziert werden können; Gegenstände, die nicht identifizierbar sind, gelten als suspekt und können durch den zuständigen Service vernichtet werden. Daher müssen Sie Ihren Namen und Vornamen gut sichtbar auf Ihrem Gepäckstück angeben, sobald Sie ihn in den dafür vorhergesehenen Bereich ober- und unterhalb Ihres Sitzplatzes oder in den gemeinschaftlichen vorgesehenen Stauraum des iDTGV-Zuges räumen. In den Bahnhöfen der SNCF werden den Reisenden Etiketten zur Verfügung gestellt.
Die Gepäckstücke dürfen nicht den Durchgang der Reisenden in den iDTGV-Zügen behindern oder deren Sicherheit gefährden. Der Supervisor entscheidet, ob die Gepäckstücke an Bord den Anforderungen aus den AGB entsprechen. Sollten Reisende mit nicht zugelassenem Gepäck keinen Gepäckzuschlag zahlen wollen oder können, werden sie nicht an Bord akzeptiert.
Die Einstiegszone, die meist auf den Bahnstieg vor den iDTGV-Wagons begrenzt ist, ist für Reisende mit einem iDTGV-Ticket reserviert. Sie haben somit nicht das Recht, sich von einer anderen Person bis an die Wagentür begleiten zu lassen, auch nicht, um Ihnen beim Tragen Ihrer Gepäckstücke behilflich zu sein.
Jedoch kann der Reisende, der einen Gepäckzuschlag bezahlt hat, sich von einer Person helfen lassen, um ein großes Gepäckstück bis zur Wagentür zu transportieren. Diese Person ist nicht berechtigt, in den iDTGV-Zug zu steigen.
Um im iDTGV-Zug mit einem Kleinhaustier akzeptiert zu werden, d.h., weniger als 6 kg, muss es in einem angemessenen Behälter transportiert werden, (dessen Ausmaße 45cm x 30cm x 25cm nicht überschreiten dürfen). In diesem Fall kann das Kleinhaustier kostenlos reisen und Sie brauchen Haustierzuschlag vorweisen.
Die großen Haustiere, d.h., schwerer als 6 kg, sind wie die Kleinhaustiere gestattet, sind unter der Bedingung an Bord gestattet, dass sie einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden und dass der Reisende einen Haustierzuschlag bezahlt hat.
In allen Fällen ist die Anwesenheit eines Haustieres nur unter der Bedingung akzeptiert, dass die Mitreisenden keinen Einspruch erheben.
Der Zuschlag beträgt 35 Euro pro Haustier, das in diesen Anwendungsbereich fällt.
Der Kauf eines Zuschlags für Haustiere erfolgt, indem:
Es werden nicht mehr als 2 Haustiere pro Reisenden während einer Reiseroute zugelassen.
Im Falle einer irregulären Situation beträgt die Strafgebühr 45 Euro für jedes Haustier, das sich in einer irregulären Situation befindet.
iDTGV bevorzugt, Haustiere, die von „Übergröße“ sind, in dem Bereich iDzap zu zulassen. Von dem Beriech iDzen ist nebenbei Reisenden mit einem Haustier, das „kleinwüchsig“ ist, nachdrücklich abzuraten, damit die Ruhe der Reisenden gewahrt bleibt.
Sollten Sie sich dennoch mit einem Haustier im Bereich iDzen befinden, kann der Bahnbeamte Ihnen einen Platz im Bereich iDzap zuweisen.
Versichern Sie sich in jedem Fall, dass die Anwesenheit Ihres Haustieres die Mitreisenden nicht stört. Sollte dies der Fall sein, kann der Bahnbeamte Sie in einen anderen iDTGV-Wagon platzieren.
Ein Reisender mit einem Haustier, der die AGB nicht einhält, kann nicht an Bord zugelassen werden, sollte er sein Haustier nicht Vorort lassen.
Laut Artikel 9.5 der AGV reisen Blinden- und Assistenzhunde kostenlos in den iDTGV-Zügen.
iDTGV kann nicht für den Schienentransportdienst der SNCF haftbar gemacht werden. . SNCF in seiner Eigenschaft als Transportunternehmen ist für jegliche Schäden an Reisende haftbar.
Als Transportunternehmen übernimmt SNCF Haftung insbesondere für:
Jedoch liegt das Risiko bzgl. Verlust, Beschädigung oder Diebstahl Ihres Gepäcks zu ihren Lasten.
iDTGV übernimmt keine Haftung für die Teil- oder Nichtausführung Ihrer Bestellung im Fall höherer Gewalt, Teil- oder Vollstreik der Transport- und Kommunikationsmittel.
Im Falle einer Annullierung eines iDTGV-Tickets aus einem der nicht o.g. Gründe, kann die Haftbarkeit von iDTGV auf keinen Fall den Verkaufspreis des iDTGV-Tickets überschreiten, es sei denn, es entspricht den gesetzlich vertraglichen oder geregelten Bestimmungen. Dies gilt ebenfalls für den Kauf einer Serviceleistung (die Haftung begrenzt sich auf den bezahlten Preis dieser Leistung) oder eines Zuschlags (die Haftung begrenzt sich auf den Zuschlagsbetrag).
Vorbehaltlich gegenteiliger gesetzlicher Bestimmungen erkennen Sie die Haftungspflicht der iDTGV an, dass für Schäden die aus Serviceleistungen entstanden sind an, der bezahlten Leistungsbetrag nicht überschritten werde kann.
iDTGV übernimmt keine Garantie dafür, dass die iDTGV-, die iDTGV-Handys-, die Verkaufs- und die Vertriebsstellen-Websites frei von Anomalien oder Fehlern sind. Sollten Anomalien oder Fehler auftreten, garantiert iDTGV weder, dass diese korrigiert könnten, noch dass die iDTGV-Website, die iDTGV-Website per Handy, die Verkaufs und die Vertriebsstellen-Websites ohne Unterbrechung oder Pannen funktionieren würden.
Indem Sie die Bestellung der angebotenen Produkte und Leistungen iDTGV aufgeben, anerkennen und akzeptieren Sie die Charakteristiken und Grenzen des Internets, insbesondere seine technischen Leistungen, die Antwortzeit der Abfragen oder der Datenübertragungen und die damit zusammenhängenden Sicherheitsrisiken der Kommunikation, der Verbindung und der Datenübertragung im Internet, insbesondere während einer Zahlungstransaktion.
Folglich kann iDTGV keinesfalls für daraus resultierende direkten oder indirekten Schäden, verantwortlich gemacht werden, insbesondere:
Für eine Nicht- oder schlechte Ausführung der Ihnen gelieferten Leistung kann iDTGV keine Reklamation entgegennehmen oder Rückerstattung durchführen, sollte dies durch Sie oder eines Dritten, durch einen Zufall oder aufgrund höherer Gewalt geschehen.
Vorbehaltlich gegenteiliger gesetzlicher Bestimmungen, kann die Haftbarkeit der iDTGV nicht für einen Fehler seitens eines Partnerunternehmens geltend gemacht werden.
iDTGV und seine Partnerunternehmen sind Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte bzgl. der iDTGV-Website, der iDTGV-Website per Handy und den Verkaufs-Websites.
Der Zugang zur iDTGV-, iDTGV-Handys- und den Verkaufs-Websites gibt Ihnen kein Anrecht auf das geistige Eigentum dieser Seiten, die das ausdrückliche Eigentum von iDTGV und seinen Kooperationspartnern bleiben.
Die zugängigen Elemente auf der iDTGV- , der iDTGV-Handys- und den Verkaufs-Websites, insbesondere Texte Fotografien, Symbolen, Karten, Audios, Videos, Programmen, Datenbanken und sonstige Daten, sind ebenfalls durch die Rechte des gewerblichen und geistigen Eigentums, sowie weitere ausschließliche Rechte, die von iDTGV und seinen Kooperationspartner gehalten werden, geschützt.
Vorbehaltlich ausdrücklich genannter Bestimmungen in den AGV, dürfen Sie keinesfalls die gesamte oder Teile der iDTGV-Website, der iDTGV-Website per Handy oder einer Verkaufs-Website, egal mit welchem Mittel oder auf welchem Träger, nutzbar machen, reproduzieren, darstellen, ändern, übertragen, veröffentlichen, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der iDTGV einzuholen. Sie sind darüber informiert, dass dieses Verbot insbesondere aber nicht ausschließlich sich auf Praktiken wie Scrapping oder Roboterkopplungen zum Auszug oder zur Reproduktion jeglicher Elemente der iDTGV-, der iDTGV Handys- oder einer Verkaufs-Website bezieht.
Die Gesamt- oder teilweise Nutzung der iDTGV-, der iDTGV Handys- oder einer Verkaufs-Website, egal zu welchen Zwecken, kann eine Klage nach sich ziehen, insbesondere eine Fälschungsklage.
Allein die Benutzung eines unwesentlichen Teils der iDTGV-, der iDTGV Handys- oder einer Verkaufs-Website zu persönlichen und nicht kommerziellen Zwecken ist erlaubt.
Die Integration von Hypertext-Links auf jegliche Seiten der iDTGV-Website, der iDTGV-Website per Handy oder der einer Verkaufs-Website ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung von iDTGV verboten.
Gemäß dem frz. Gesetz Nr.: 78-017 vom 6. Januar 1978 über elektronische Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten, werden Sie hiermit darüber informiert, dass Ihre persönlichen Daten Gegenstand einer Bearbeitung sind.
Diesen Daten sind für die iDTGV Verkaufs- und Verwaltungsabteilungen, den Leitern dieser Abteilungen, den iDTGV internen und externen Abteilungen bestimmt, die sie überprüfen und sie werden ebenfalls an externe vertraglich gebundene Partnerunternehmen geschickt, um den Vertrag mit dem Reisenden auszufüllen. iDTGV ist auch für die persönliche Datenbearbeitung verantwortlich.
Im Verlauf der Bearbeitung dieser Daten kann es zu deren Versendung an Subunternehmer der iDTGV in der Schweiz und den USA kommen. Diese Transfers finden im Rahmen des Datenschutzgesetzes statt, insoweit als dass sich der Subunternehmer in den USA an die internationalen Prinzipen der Sicherheit bezüglich des Schutzes des Privatlebens hält (Safe Harbor Principles) und die Schweiz von der europäischen Kommission als ein Staat anerkannt ist, der einen adäquaten Schutz von privaten Daten gewährleistet.
Die von ihnen verlangten Informationen sind für die Bearbeitung ihrer Bestellung zwingend notwendig. Ohne diese Informationen kann keine Bestellung durchgeführt werden. Im Rahmen des Umtausches von iDTGV-Tickets über die Informationsstelle, und damit der Zugang zu diesem Service verwaltet werden kann, werden die Informationen während Ihres Anrufes ebenfalls gespeichert, insbesondere Datum, Uhrzeit und Rufnummer.
Sie haben ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Aktualisierung, Kommunikation oder Löschung Ihrer persönlichen Daten. Sie verfügen desweiteren in legitimierten Fällen, über ein Widerspruchsrecht bzgl. der Datenverarbeitung. Dieses Recht kann direkt bei iDTGV geltend gemacht werden, indem Sie Schreiben an die iDTGV, 2, Place de la Défense, 92053 La Défense Cedex – Frankreich adressieren oder eine E-Mail an folgende Adresse schicken.
Ohne Widerspruch Ihrerseits per Brief oder E-Mail, behält sich iDTGV das Recht vor, diese Informationen für Werbezwecke hinsichtlich der iDTGV-Angebote zu nutzen. Dies kann in Form von Briefen oder E-Mails erfolgen.
Ausgenommen seiner Subunternehmen und den anderen o.g. genannten Empfängern, garantiert iDTGV, Ihre persönlichen Daten, egal in welcher Form, nicht an Dritte weiterzugeben. Jedoch wird Ihre Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass iDTGV unter bestimmten Umständen gezwungen sein kann, in Straf- oder Steuerverfahren den öffentlichen Ämtern persönliche Daten zu kommunizieren, ohne dass iDTGV dafür haftbar gemacht werden kann.
Die persönlichen Daten in Ihrem Reiseordner werden von iDTGV höchstens 6 Monate ab dem Reisedatum, aufbewahrt. Sollte der Reisende ein Kundenkonto anlegen, werden die Daten solange gespeichert, wie das Konto aktiviert ist. Sollte das Kundenkonto durchgängig 12 Monate unbenutzt bleiben, werden die o.g. Daten von iDTGV gelöscht. Sollte der Reisende desweiteren die Schließung seines Kontos beantragen, werden seine persönlichen Daten nach Empfang dieses Schreibens von iDTGV gelöscht.
Jede eventuelle Informations-, Präzisions- und Reklamationsanfrage, Ansprüche auf Zahlung, Umtausch oder bzgl. der Beförderung, muss in der Rubrik „Uns kontaktieren“ auf der iDTGV-Website gestellt werden.
Sie können ihre Schreiben aber auch an den Kundendienst senden "Service Client iDTGV", 2 Place de la Défense, 92503 La Défense Cedex, Frankreich.
Eine Reklamation per Telefon ist nicht möglich.
Verkaufsreklamationen oder Reklamationen bzgl. der Leistungsqualität von iDTGV müssen an iDTGV so schnell wie möglich und spätestens 6 Monate nach dem Reisedatum, gemacht werden. Reklamationen, die nach dieser Frist bei iDTGV eintreffen sind verjährt und werden iDTGV nicht mehr berücksichtigt.
Jegliche Anfrage in Zusammenhang mit technischen Schwierigkeiten bezgl. der Benutzung einer Verkaufs-Website oder der eines Vertriebspartners, ist an die verantwortliche Reiseagentur dieser Internetseite zu adressieren.
Bei allen Fragen zu der Bearbeitung ihrer Bestellung (Reisedossier verloren oder nicht erhalten, Probleme beim Drucken des ausdruckbaren Tickets...) wenden sie sich an iDTGV unter der Rubrik "Kontakt" der iDTGV Website, falls ihre Abreise nicht innerhalb der nächsten drei Werktage stattfindet und andernfalls per Telefon 0.980.982.982 (keine zusätzlichen Kosten für den Anruf, Telefoncenter geöffnet täglich von 9 Uhr bis 18 Uhr).
Die AGV unterliegen dem französischen Recht.
Sämtliche Streitfälle im Zusammenhang mit ihrer Auslegung und/oder ihrer Ausführung, unterliegen der Zuständigkeit der französischen Gerichtsbarkeit.