ALLGEMEIN GELTENDE VERKAUFSBEDINGUNGEN IDTGV
4. Bestellung
und Ausdruck eines iDTGV Tickets
4.1. Verantwortlichkeit
des Reisenden
4.2. Wie
wird eine Bestellung aufgegeben?
4.2.1 Wahl ihres iDTGV
Tickets
4.2.2 Erstellung ihres
iDTGV Tickets bei der Bestellung
4.2.3 Zahlung
ihres iDTGV Tickets
4.3. Bestätigung
ihrer Bestellung
4.4. Wie
erstellen sie ihr Ticket nach Bezahlung ihrer Bestellung
4.5. Wie erhalten sie ihr
iDTGV Ticket, nachdem es erstellt wurde?
4.5.1 Das Ticket muss
korrekt ausgedruckt werden
4.5.2 Das M-Ticket muss auf
dem Bildschirm ihres Mobiltelefons angezeigt werden
5. Allgemeine
Regeln des menschlichen Zusammenlebens an Bord der iDTGV-Züge
5.1. Regeln
des menschlichen Zusammenlebens im Bereich iDzen
5.2. Regeln
des menschlichen Zusammenlebens im Bereich iDzap
5.3. Sollte
ein klassischer iDTGV Zug nicht verfügbar sein
6. Kontrolle
und Preisberichtigung der iDTGV-Tickets
6.1. Kontrolle
der iDTGV-Tickets
6.1.1 Für
die Kontrolle aller iDTGV Tickets geltenden Bestimmungen
6.1.2 Besondere Bedingungen
für gedruckte Tickets
6.1.3 Besondere Bedingungen
für M-Tickets
6.2.1 Preiszuschläge
aus Kulanzgründen
6.2.2 Reisende
in einer irregulären oder Betrugssituation
6.3. Zahlungsmodalitäten
bei einer Preisregulierung
7. Verspätung
und Annullierung
7.2.1 Annullierung
eines Zuges
7.2.2 Unverfügbarkeit,
Stornierung von Services oder nicht eingelöste Serviceleistung des Reisenden
8.1. Umtausch
auf der iDTGV-Site oder der iDTGV Mobilsite
8.1.1 Der
Umtausch eines Sitzplatzes, einer Serviceleistung, Zuschlag oder/und
Busfahrscheins
8.1.2 Der
Umtausch des Reisetages/der Abfahrtreisezeit, der Komfortklasse und/oder der
Reiseroute
8.2. Umtausch,
der ausschließlich im Tauschzenter erfolgt
9. Reisende ab Paris zu einer
Skistation
10. Reservierung eines Mini-Shuttle-Services
11. Reservierung
und Leistungen für Personen mit reduzierter Mobilität
11.1. Bestellung
eines iDTGV-Tickets für den Begleiter einer Person mit eingeschränkter
Mobilität
11.2. Reservierung
des Rollstuhlbereichs
11.3. Sie
möchten den Zugangsservice zum Bahnhof in Anspruch nehmen
11.4. Sie
reisen mit einem Blinden- oder Assistenzhund
12.1. Limitierung
der Gepäckstücke von Reisende
13.1. Wann
ist ein Zuschlag für ein Haustier zu kaufen?
13.2. Kauf
eines Zuschlags für Haustiere
13.3. Die
zu wählende Reiseatmosphäre
14.1. Nutzung
der SNCF-Eisenbahn
14.2. iDTGV-Tickets,
Serviceleistungen und Zuschläge
17. Kundenservice
und Reklamationen
Um die Angebote und Leistungen von iDTGV nutzen zu können, lesen Sie bitte die nachfolgenden allgemein geltenden Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AGV“ genannt).
iDTGV stellt iDTGV Tickets aus und bietet in den iDTGV-Wagons von ihm geleistete Zusatzdienste an. Die iDTGV-Tickets können nur über das Internet bestellt werden.
Der Beförderungsdienst wird von der SNCF geleistet, die für die technische Reisekontrolle verantwortlich bleibt und die Sicherheitsbestimmungen als Transportunternehmen gewährleistet.
Der Beförderung der Reisenden in den Zügen der iDTGV erfolgt gegen vollständige Zahlung des Preises eines iDTGV-Reisetickets. Die Anerkennung der AGV, durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf der iDTGV-Website, der iDTGV Mobile-Site und den Websites der Verkaufs- und Vertriebsstellen ist bei der Bestätigung Ihrer Bestellung notwendig und ist eine der wesentlichen Bedingungen für die Lieferung der iDTGV-Tickets, sowie die Serviceleistungen.
iDTGV behält sich das Recht vor, die AGV jederzeit zu ändern, jedoch sind diese Änderungen nicht auf vorherige, von iDTGV akzeptierten Bestellungen anwendbar.
Die folgenden definierten Bezeichnungen können im Singular wie im Plural verwendet werden.
iDTGV Anwendung: eine Software, die auf der Website des iDTGV kostenlos herunter
geladen werden kann und dem Reisenden den Zugriff auf die iDTGV Mobilsite über
sein Mobiltelefon ermöglicht.
Guthaben: Betrag, der auf das Kundenkonto eines Reisenden überwiesen wird und der auf der iDTGV-Website für den Kauf oder Umtausch eines iDGV-Tickets, einer Serviceleistung oder eines Preiszuschlags benutzt werden kann. Die Guthaben können ebenfalls zum Eintausch der oben genannten Produkte im Tausch-Center benutzt werden. Die Guthaben sind gültig für ein Jahr ab dem Tag, an dem sie auf das Kundenkonto gutgeschrieben werden.
Busticket: Fahrschwein für einen Bus, der zwischen dem Bahnhof Grenoble und bestimmten Skizentren verkehrt, die auf der iDTGV-Website oder den Webseiten der Verkäufer genannt werden (z.B. L’Alpe d’Huez ou les 2 Alpes), sowie zwischen den Skistationen in Grenoble selbst zu den in Artikel 9 der AGV genannten Bedingungen. Die Bustickets sind erhältlich auf der iDTGV Site, der Mobilsite iDTGV und den Webseiten der Verkäufer.
iDTGV Ticket: von iDTGV ausgestellter Fahrschein in Form eines gedruckten oder eines M-Tickets, je nach Wahl des Reisenden.
Gedrucktes Ticket: von iDTGV ausgestellter Fahrschein in Form eines gedruckten Tickets, d.h. ein elektronisch vorliegendes Ticket, welches vom Reisenden auszuudrucken ist und welches Anrecht auf einen Platz in einem iDTGV Waggon gibt. Sollte der Reisende Serviceleistungen und/oder Zuschläge bezahlt, so ist dies auf dem gedruckten iDTGV-Ticket vermerkt.
Gutschein: Gutschein mit einer Gültigkeit von einem Jahr für den Kauf eines Fahrscheins auf der iDTGV Site, der Mobilsite iDTGV oder auf den Websites der Verkäufer. Diese Gutscheine können auch auf den genannten Internetseiten verwendet werden, um gleichzeitig mit der Buchung eines iDTGV-Tickets, eine Serviceleistung oder einen Zuschlag oder einen Busfahrschein zu bezahlen. Jeder Gutschein kann nur einmalig verwendet werden. Sollte der Wert des Gutscheins höher sein als das gekaufte Produkt, wird die Differenzsumme nicht zurückerstattet und es ist auch nicht möglich, den Gutschein für einen späteren Kauf zu benutzen.
Tauschzenter: Die Telefonzentrale ist unter der Nummer 0.980.982.982 (Nummer ohne Aufpreis) erreichbar, von der iDTGV eingerichtet und täglich von 09 bis 18 Uhr geöffnet (auch sonn-und feiertags). Dieser Service ist nur in französischer SPrache verfügbar und kann verwendet werden für bestimmte Umtauscharten der iDTGV Tickets gemäß Artikel 8 der AGB.
Bestellung: Operation, bei der Sie online über die iDTGV-, iDTGV Mobil, einer Verkäufer- oder einer Vertriebspartner-Website iDTGV-Tickets und, sofern dies möglich ist, Serviceleistungen und Aufschläge reservieren und bezahlen können. Die Bezahlung der genannten Produkte erfolgt per Kreditkarte (CB, Visa oder Mastercard), Guthaben oder Gutscheine auf der iDTGV-Website, der iDTGV Mobilsite, auf anderen Verkaufs-Websites und auf Seiten von Vertriebspartnern ausschließlich per Kreditkarte (CB, Visa oder Mastercard). Die Bestellung wird durch Bestätigung der Bezahlung abgeschlossen.
Kundenkonto: Konto, das der Reisenden auf der iDTGV-Website oder der Mobilsite einrichten kann. Hierzu sind einige persönliche Angaben zu machen wie: Name, Vorname und Geburtsdatum. Dieses Konto ermöglicht es dem Reisenden Guthaben bei iDTGV zu erhalten und er kann bestimmte Vorteile nutzen, die auf der iDTGV Site im Detail erläutert werden. Auch die Verwendung der Mobilsite iDTGV ist hiermit einfacher zu handhaben. Das Aufrufen und Einsehen des Kundenkontos ist nur über die iDTGV Site oder die iDTGV Mobilsite möglich.
Erstellung: persönliche Anpassung des iDTGV-Tickets, das auf der iDTGV-Website oder auf einer anderen Verkaufsseite erstellt wurde, indem Name, Vorname und Geburtsdatum des Reisenden eingegeben werden. Jedoch erfolgt die Erstellung eines Tickets im Falle eines „Last-Minute-Ausdrucks“ ohne Eingabe und Ausdruck der persönlichen Daten wie Name, Vorname und Geburtsdatum des Reisenden (s. Artikel 4.4 der AGV).
Reiseordner: Sämtliche Charakteristiken Ihrer Reise die unter einer Kennzeichennummer zusammengefasst sind. Sie wird Ihnen zum Ausdrucken Ihres iDTGV-Tickets und/oder zum kontaktieren von iDTGV mitgeteilt. Ein Reiseordner kann bis zu 12 iDTGV-Hin-und Rückfahrtickets enthalten.
iDTGV : Kapitalgesellschaft in vereinfachter Form, MwSt.-Nr. FR95478221021, RCS Nanterre 478 221 021 eingetragen und mit Geschäftssitz in 2, Place de la Concorde, 92053 La Défense Cedex, FRANKREICH.
Ausdruck : Ausstellung eines iDTGV-Tickets auf Papier, die auf die Erstellung des iDTGV-Tickets folgt.
M-Ticket: elektronischer Fahrschein, auf den über die Mobilsite zugegriffen werden kann, gültig für einen Platz in einem iDTGV Waggon. Sollte der Reisende Serviceleistungen und/oder Zuschläge bezahlt, so ist dies auf dem M-Ticket vermerkt.
Mobiltelefon: bestimmte Mobiltelefone des Typs SMartphone, die auf ein in Frankreich zugängliches mobiles Netzwerk zugreifen können.
Reisestrecke: Strecke zwischen einem Abfahrts- und Ankunftsbahnhof des Reisenden an Bord eines iDTGV-Zuges.
iDTGV Zug: Sämtliche iDTGV-Wagons, deren Transport von der SNCF gewährleistet wird, und die es dem Reisenden ermöglichen eine Reiseroute zu nutzen.
Zusätzliche Services: Sämtliche Leistungen, die Ihnen von iDTGV in den IDTGV-Zügen angeboten werden. Die zusätzlichen Services sind erhältlich auf der iDTGV Site, der Mobilsite iDTGV und den Webseiten der Verkäufer. Die Serviceleistungen variieren je nach Reisedatum und gewählter Reiseatmosphäre (iDzen oder iDzap) und werden von iDTGV geliefert. Jede Serviceleistung ist im Einzelnen auf der iDTGV-Website, der iDTGV Mobilsite und den Sites der Verkäufer beschrieben, außer falls anders angegeben, und ist im Bar-Zug der iDTGV auf Vorlage Ihres iDTGV-Tickets abzuholen.
Kundenservice im Internet : Service, der von der iDTGV für Reisende angeboten wird und der auf der iDTGV-Website über den Button „uns kontaktieren“ abrufbar ist.
Navendis Service: Kollektiver Pendelservice,
bei dem der Reisende, gemäß der unter Artikel X. der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen, auf Anfrage einen Platz in einem
Fahrzeug für eine Fahrt mit Ziel- oder Ankunftsort innerhalb einer Auswahl an
bestimmten Bahnhöfen Frankreichs reserviert.
Der Navendis Service ist über die iDTGV Internetseite unter folgender Adresse zugänglich: navendis.idtgv.com oder telefonisch unter der Nummer 0811696143.
Händlerwebsites: Internetseiten, die den Verkauf von iDTGV-Tickets anbietet und dessen URL-Adresse nicht mit http://ventes.idtgv.com beginnt. Auf den Seiten von Vertriebspartnern können nur iDTGV-Tickets gebucht werden. Erstellen, Umtausch und Ausdruck eines auf einer Verriebswebsite gekauften iDTGV-Tickets werden auf der iDTGV Website oder der iDTGV Mobilsite durchgeführt.
Site iDTGV : Internetseite mit der Adresse www.idtgv.com, und mit der sie sich verbinden können, um sich über die Angebote von iDTGV zu informieren oder um Ihre iDTGV-Tickets, Serviceleistungen, zuschlagspflichtige Leistungen oder Busfahrscheine zu bestellen, erstellen oder auszudrucken und auf Ihren Reiseordner zuzugreifen.
iDTGV Mobilsite : die über ihr Mobiltelefon zugängliche iDTGV Internetsite, hierfür muss die iDTGV Anwendung heruntergeladen werden. Sie können Ihre iDTGV-Tickets, Serviceleistungen, zuschlagspflichtige Leistungen oder Busfahrscheine bestellen, erstellen oder ausdrucken und auf Ihren Reiseordner zuzugreifen.
Verkäuferwebsite: Internetsite eines Reisebüros welches alle iDTGV Produkte anbietet und deren Internet-URL für Seiten, auf denen iDTGV Tickets bestellt werden können, mit http://ventes.idtgv.com beginnen. Die Seiten der Verkäufer vertreiben sowohl iDTGV Tickets als auch zuschlagspflichtige Leistungen und Zusatzservices, falls diese zur gleichen Zeit wie das IDTGV Ticket bestellt werden. Erstellen und Ausdruck eines auf einer Verkäuferwebsite gekauften iDTGV-Tickets können unter denselben Bedingungen getätigt werden, die im Artikel 4.4 und im Artikel 4.5.1 der AGV aufgeführt sind.
Supervisor: Beamter der SNCF, der für die Sicherheit des Reisenden zuständig ist und der die iDTGV-Tickets vor und nach dem Einstieg in den iDTGV-Zug kontrolliert. Die Supervisoren sind vom Oberstaatsanwalt zugelassen und vereidigt. Sie sind daher berechtigt, Namen und Adressen bei Verstößen bei der Kontrolle der iDTGV-Tickets zu erfassen (unter Einhaltung der Bestimmungen des Artikels 529-4 II des Code de procédure pénale (frz. Strafprozessordnung)). Der Bahnbeamte ist ebenfalls für die Einhaltung der Regeln des allgemeinen menschlichen Zusammenlebens in den iDTGV-Zügen verantwortlich, die im Artikel 5 der AGV aufgeführt sind
Zuschlagspflichtige Leistungen: Umfasst die zusätzlichen Kosten für Haustiere und Gepäckstücke. Die zusätzlichen Leistungen sind erhältlich auf der iDTGV Site, der Mobilsite iDTGV und den Webseiten der Verkäufer.
Haustierzuschlag: Zuschlag, der auf dem iDTGV-Ticket vermerkt ist und der dem Sie begleitenden Haustier, den Zugang zum iDTGV-Zug gewährt, sowie mit Ihnen die Strecke zu befahren. Die Bedingungen sind im Artikel 12 der AGV aufgeführt. Jeder Reisende kann höchstens 2 Haustiere pro Reise befördern.
Gepäckzuschlag: Zuschlag, der auf dem iDTGV-Ticket vermerkt ist und der Ihnen das Recht gibt, über die im Artikel 11 der AGV angegebene Höchstgrenze, ein zusätzliches Gepäckstück während Ihrer Reise im IDTGV-Zug, zu befördern.. Jeder Reisende kann höchstens 2 Gepäckzuschläge pro Reise kaufen.
Barwagen: Wagon in der iDTGV Sektion zu dem die Reisenden Zugang haben, um dort Speisen und Getränke zu erwerben, die im Wagon selbst verzehrt werden oder mitgenommen werden können.
Sie oder der Reisende: jede
Person, die ein iDTGV Ticket für eine Fahrt auf einer Reiseroute bestellt.
Die Tarife der iDTGV-Tickets gelten unabhängig vom Reisenden.
Allein Kindern unter 4 Jahre zum Zeitpunkt der Reise, ist es erlaubt umsonst zu reisen, doch haben sie kein Anrecht auf einen Sitzplatz. Um für ein Kind unter 4 Jahren einen Sitzplatz zu bekommen muss ein iDTGV-Ticket zu den normalen Tarifbedingungen gekauft werden.
Es gibt keine Sozial-, Eisenbahner, Vertragspartnertarife, Ermäßigungen, Bonuskarten oder sonstiges Kartenprogramm der SNCF, die auf die von iDTGV angebotenen Preise angewendet werden könnten, um in den iDTGV-Zügen zu reisen
Darüber hinaus gelten die Preise für zusätzlichen Serviceleistungen, erworben beim Kauf eines SNCF-Tickets, insbesondere der Service „Gepäcklieferung ins Haus“ und „Auto/Zug“, nicht für Reisende der iDTGV-Züge.
Um eine Bestellung durchzuführen oder bezahlen zu können, müssen Sie volljährig oder mündigkeitserklärter Minderjähriger sein, rechtlich befähigt sein einen Vertrag abzuschließen und die AGV anerkennen. Sie übernehmen die finanzielle Verantwortung für die unter Ihrem Namen getätigten Bestellungen, sowie Ihre Bestellungen für Dritte. Sie gewährleisten ebenfalls die Genauigkeit und Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben.
Sie bestellen direkt online auf der iDTGV Site, der iDTGV Mobilsite, einer Verkäufer- oder Vertriebswebsite. Ein Anwender, der für einen anderen Reisenden ein iDTGV Ticket bestellt, ist dafür verantwortlich, dass dieser Reisende die AGV vor dieser Bestellung akzeptiert. Die Verwendung eines iDTGV Tickets enstpricht somit der Annahme der AGV durch den Reisenden, ob dieser nun sein Ticket selbst bestellt hat, oder nicht.
Sämtliche Informationen Ihrer Bestellung befinden sich in Ihrem Reiseordner.
Die iDTGV-Tickets können bis zu 6 Monate vor Reisebeginn bestellt werden. Der Kauf eines iDTGV-Tickets muss spätestens 5 Stunden vor der Zugabfahrt erfolgen.
Bei der
Bestellung eines iDTGV-Tickets wählen Sie Folgendes:
·
die
Anzahl der Reisenden (bei einer Bestellung können maximal 12 Reisende erfasst
werden)
·
Datum/Uhrzeit
der Hin- und Rückfahrt;
·
Reiseroute;
·
Reiseatmosphäre
(iDzap und iDzen);
·
Reiseklasse
(1. oder 2. Klasse);
·
eventuelle
Serviceleistungen, zuschlagspflichtige Leistungen und/oder Busfahrscheine
(lediglich auf der iDTGV-Site, der iDTGV Mobilsite und auf Verkäuferwebsites)
Im Fall der Bestellung eines Hin- und Rückfahrscheins, gelten die beiden Fahrten jeweils für ein und denselben Reisenden. Sollten Hin- und Rückfahrticket von zwei verschiedenen Personen genutzt werden, so müssen in einem solchen Fall zwei iTGV Einzelfahrscheine gekauft werden.
Auf der iDTGV-Site, der Mobilsite und den Verkäuferwebseiten wird eine Sitzplatzanzeige angeboten. Dieser Service, der ihnen bei der Auswahl helfen soll, dient auschließlich zu Informationszwecken. In keinem Fall sind die gezeigten Angaben vertraglich bindend und iDTGV kann nicht haftbar gemacht werden, auf Basis dieser Angaben.
Auf den Seiten von Vertriebspartnern kann der Wunsch nach ihrer Reiseatmosphäre nur bedingt, je nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, eingehalten werden und wird Ihnen bei Ihrer Bezahlung bestätigt.
Wenn Sie sich auf einer Vertriebspartnerwebsite befinden, so müssen sie sich nach Bestätigung ihrer Bestellung auf die iDTGV-Site oder die iDTGV Mobilsite begeben, um Serviceleistungen oder zuschlagspflichte Leistungen und/oder Busfahrscheine zu erstehen.
Wählen Sie unter den angebotenen iDTGV-Tickets das Passende aus und vergewissern Sie sich anschließend, dass es gemäß den von Ihnen gemachten Angaben ausgestellt wurde.
Nach Auswahl des iDTGV Tickets geben sie Namen und Adresse des Inhabers der Kreditkarte , die zur Zahlung verwendet wird, an (Name, Adresse, Email).
In jedem Fall müssen sie das Kästchen zur Annahme der AGV abhaken.
Sie können ihr iDTGV Ticket direkt bei der Bestellung erstellen und zwar unter folgenden Bedingungen:
· auf der iDTGV Site, der Mobilsite iDTGV und den Webseiten der Verkäufer: Markieren sie das Kästchen, dass sie nicht wünschen, die Daten des Reisenden später einzugeben und erstellen sie direkt ihr iDTGV Ticket (sie können aber auch einen Haken machen bei der Angabe, dass sie die Daten des Reisenden später angeben möchten und ihr Ticket erstellen, wenn sie ihre Bestellung bezahlt haben, gemäß den Bestimmungen § 4.4 der AGV).
· auf den Vertriebspartnerseiten: Sie erstellen ihr iDTGV Ticket auf der selben Internetsite, auf der sie den AGV zugestimmt haben.
Sollte der Kauf auf der iDTGV-Site, der Mobilsite oder einer Verkäuferwebsite erfolgen, bezahlen Sie direkt bei iDTGV, kaufen Sie das iDTGV-Ticket auf einer Vertriebswebsite, so erfolgt die Bezahlung bei einer Reiseagentur. Es kann ausschließlich in Euro beglichen werden mit einem Mindestbetrag von 1 Euro und einen Höchstbetrag von 860 Euro pro Tag und Kreditkarte. Zudem sind aus Sicherheitsgründen und zum Schutz gegen Kreditkartenbetrug nur drei Zahlungen täglich mit ein und derselben Kreditkarte auf der IDTGV Site möglich.
Folgende Zahlungsmethoden sind möglich:
·
französischen
Bankkarten aus den Netzen Carte Bleue, EUROCARD, MASTERCARD und VISA;
·
Bankkarten
aus der EU, aus den USA, Andorra, Schweiz, Monaco und Liechtenstein von
EUROCARD, MASTERCARD und VISA
·
Guthaben
auf der iDTGV Site, der Mobilsite iDTGV und den Webseiten der Verkäufer
·
Gutscheine
auf der iDTGV-Site, der Mobilsite iDTGV und
den Webseiten der Verkäufer.
Zahlungen auf der iDTGV-Site, der iDTGV Mobilsite und den Websieten der Verkäufer erfolgen gesichert und verschlüsselt nach SSL (Secure Socket Layer).
Sollte mit einem Gutschein bezahlt werden und der Wert des Gutscheins höher sein als der Online-Kaufpreis, haben Sie kein Anrecht auf eine Rückerstattung seitens der iDTGV, der Differenzbetrag zwischen dem Gutschein und dem Kaufpreis ist für den Reisenden verloren.
Nach der Bestätigung Ihrer Bestellung haben Sie kein Widerrufsrecht. Sie können ihr iDTGV Ticket zwar umtauschen, es wird aber in keinem Fall, außer in der Ausnahme aus Artikel 7.2.1 der AGV, zurückerstattet.
Nach Bezahlung ihrer Bestellung erhalten sue automatisch eine Bestätigung per Email unter Angabe der Details ihrer Bestellung und der Referenznummer ihres Reiseordners.
iDTGV lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten, sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV, schlechte Einstellung des E-Mail-Eingangs, usw.).
Sie können das iDTGV Ticket nicht bei einem Reisebüro oder der SNCF (Schalter in den Bahnhöfen, Shops, Automaten) abholen.
Nach ihrer Bestellung können sie ihr iDTGV Ticket erstellen:
·
direkt
nach der Bestellung auf der iDTGV Site, der iDTGV Mobilsite oder den Verkäuferwebsites
klicken sie auf den Link "Meine Tickets ausdrucken" und geben sie
ihren Namen, Vornamen und das Geburtsdatum an
·
in
der Bestätigungsemail finden sie einen Link "Drucken", geben sie
ihren Namen, Vornamen und das Geburtsdatum an
·
auf
der iDTGV Site klicken sie auf den Link "Meine Tickets ausdrucken" ud
geben sie (i) ihre Emailadresse an und die Kennnummer ihres Reiseordners, (ii)
ihre Reiseordner-Kennnummer und ihren Namen und Vornamen oder (iii) ihre
Emailadresse und ihr Abfahrtsdatum. Sie gelangen nun auf die Internetseite zur
Erstellung ihres iDTGV Tickets wo sie Namen, Vornamen und Geburtsdatum angeben
müssen, oder
·
auf
der iDTGV Mobilsite klicken sie auf den Link "Meine Reisen" auf der
Homepage und geben sie an (i) wenn sie über die Anwendung verbunden sind: die
Kennummer des Reiseordners und ihre EMailadresse oder (ii) wenn sie nicht über
die Anwendung verbunden sind: (a) ihre Emailadresse und das Passwort des
Kundenkontos oder (b) die Kennummer des Reiseordners und ihre EMailadresse.
Sollten
sie ihr iDTGV Ticket in den 5 Stunden vor der Abfahrt ausdrucken, so ist es
möglich, dass sie nicht um die ANgabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum
gefragt werden, und sie auf dem iDTGV Ticket lediglich den Vermerk
"Ausdruck in letzter Minute" finden. Das Ticket ist jedoch durch
einen Barcode personalisiert. Jedoch empfiehlt iDTGV dringend aus Gründen der
Einfachheit ihr Ticket spätestens 5 Stunden vor der Abfahrt ihres Zuges zu
erstellen.
iDTGV
lehnt jede Verantwortung ab für Störungen oder Probleme, die bei der Erstellung
oder Bestellung von iDTGV Tickets auftreten können und die nicht absichtlich
verursacht wurden durch iDTGV oder aufgrund einer Nachlässigkeit von seiten der
iDTGV.
Und
zuletzt gemäß Artikel 8. der AGV führt jeder Umtausch eines iDTGV Tickets zur Erstellung
eines neuen iDTGV Tickets über die iDTGV-Site oder die iDTGV Mobilsite.
Der Ausdruck des Tickets geschieht nach dessen Erstellung über:
·
den
Link "Drucken" in ihrer Bestätigungsemail, oder
·
auf
der iDTGV Site klicken sie auf den Link "Meine Tickets ausdrucken" ud
geben sie (i) ihre Emailadresse an und die Kennnummer ihres Reiseordners, (ii)
ihre Reiseordner-Kennnummer und ihren Namen und Vornamen oder (iii) ihre
Emailadresse, die Reiseroute und ihr Abfahrtsdatum.
·
auf
der Verkäuferwebsite, auf der sie ihr iDTGV Ticket bestellt haben, indem sie
auf den Link "Meine Tickets drucken" klicken.
Für den Ausdruck müssen sie über einen entsprechend ausgerüsteten Computer verfügen (Computer mit dem Internet verbunden, Acrobat Reader Software installiert und ein Laser- oder Tintenstrahldrucker mit minestens 300 dpi). iDTGV-Tickets besitzen nur Gültigkeit, sofern sie auf beidseitig weißem DIN-A4-Papier, ohne Veränderung des Druckformats, im Querformat und auf einem Laser- oder Tintenstrahldrucker ausgedruckt sind. Ein Ticket auf einem anderen Träger (elektronische, Bildschirm o.ä.) ist ungültig. Sie dürfen nur ein einziges iDTGV-Ticket pro Din-A4-Seite ausdrucken (kein Vorder- Rückseitenausdruck).
Eine gute Qualität des Ausdrucks ist notwendig. IDTGV Tickets, die nur teilweise ausgedruckt wurden, verschmutzt, beschädigt oder unleserlich sind, werden an Bord nicht akzeptiert und gelten als ungültig. Im Falle einer Störung oder einer schlechten Druckqualität müssen Sie Ihr iDTGV-Ticket erneut ausdrucken.
Um eine gute Druckqualität zu gewährleisten, versichern Sie sich, dass die Informationen auf den iDTGV-Tickets, der Text im Rahmen des Bildausdrucks und vor allem der Strichcode leserlich sind.
iDTGV lehnt jede Verantwortung ab für Störungen oder Probleme, die beim Ausdruck von iDTGV Tickets auftreten können und die nicht absichtlich verursacht wurden durch iDTGV oder aufgrund einer Nachlässigkeit von Seiten der iDTGV.
Gemäß Artikel 6.1 der AGB gilt, wenn sie ihr IDTGV Ticket erstellt haben, es aber nicht in gedruckter Form vorlegen können, sie ein Ticket vorlegen, welches nicht gemäß den Bestimmungen des Artikels ausgedruckt wurde oder über eine mangelhafte Druckqualität verfügt, so müssen sie 5 € zahlen für die Ausstellung des Tickets an Bord.
Wenn sie es ablehnen oder diese Gebühr für eine Ausstellung des Tickets an Bord des Zuges nicht entrichten können, so wird dies vom Supervisor festgehalten. In einem solchen Fall müssen sie eine pauschale Strafe von 10 € entrichten, zu denen noch die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 38 € hinzukommen (also insgesamt 48 €).
Um ein M-Ticket auf ihrem Mobiltelefon anzuzeigen, wählen sie die Option "Meine M-Tickets" auf der Homepage der iDTGV Mobilsite. Hier sehen sie dann eine Liste aller von ihnen bestellten und erstellten M-Tickets. Aus dieser Liste wählen sie das M-Ticket, welches auf ihrer Reise kontrolliert wird. Es wird nun auf dem Bildschirm des Mobiltelefons angezeigt und kann so von jedem Mitarbeiter der SNCF kontrolliert werden.
Die
elektronischen Daten, die in den Computersystemen von iDTGV gespeichert werden
im Bezug auf die iDTGV Tickets, gelten als Beleg, bis das Gegenteil bewiesen
werden kann, für Umfang und Ausführung des Verkaufsvertrags über ein iDTGV
Ticket zwischen iDTGV und dem Reisenden.
Diese Daten stellen somit gültige, annehmbare und einforderbare Beweise
gegenüber dem Reisenden dar, zu den gleichen Konditionen wie im Fall einer
Erstellung, des Erhalts oder der Aufbewahrung solcher Dokumente auf Papier.
Um die Anlagen der SNCF benutzen zu können, müssen Sie die in den Zügen geltenden Sicherheitsbestimmungen, sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften befolgen (insbesondere des frz. Gesetzes vom 15. Juli 1845 und seinen Anwendungserlass Nr. 730 vom 22. März 1942) zur Organisation von Polizei und Sicherheit und für den ordnungsgemäßen Ablauf in den Zügen, in den Bahnhöfen und auf den Gleisen sorgt, so wie sie in den wichtigsten Bahnhöfen ausgehängt sind.
Aufgrund der Benutzung der iDTGV-Züge Sie sind darüber hinaus verpflichtet, die gesonderten Regeln des menschlichen Zusammenlebens an Bord und insbesondere folgende zu berücksichtigen:
·
die
iDTGV-Züge sind ausschließlich Nicht-Raucher;
·
Sie
müssen die Reinlichkeit des Ortes und der Materialien wahren;
·
Sie
müssen die gesonderten Regeln des menschlichen Zusammenseins an Bord der
iDTGV-Züge, entsprechend den Reiseatmosphären iDzen und iDzap einhalten
(sollten Sie diese Regeln nicht einhalten, kann Ihnen der Bahnbeamte einen
anderen Sitzplatz zuweisen);
·
Sie
müssen den auf Ihrem iDTGV-Ticket angegebenen Platz einnehmen. Sollten Sie
einen anderen Sitzplatz wünschen, so wenden Sie sich vorab an den Supervisor,
dem es freigestellt ist, dies zu akzeptieren oder nicht.
Wenn Sie sich zu Ihrer Reise für den Bereich iDzen entscheiden, ein Raum für Ruhe und Gelassenheit, müssen Sie sich dementsprechend verhalten und insbesondere Folgendes beachten:
·
sich
ruhig und still verhalten;
·
Ihr
Handy während der gesamten Reiseroute ausschalten oder ruhig stellen;
·
keine
geräuscherzeugenden Geräte oder Apparate benutzen (es sei denn, Sie benutzen
einen Kopfhörer);
·
Reisenden
mit Kindern sind verantwortlich, diese besonders in Ihrer Obhut zu behalten,
damit sie nicht die Ruhe im Bereich iDzen stören.
"Große" Haustiere (gemäß Artikel 12.1 der AGV) sind im Bereich iDzen verboten und von der Mitnahmen "kleiner" Haustiere (gemäß Artikel 12.1 der AGV) wird abgeraten.
Sollten Sie bereits ein iDTGV-Ticket haben, das Ihnen erlaubt ein "kleines" Haustier zu befördern, kann es sein, dass der Bahnbeamte Ihnen einen Sitzplatz im Bereich iDzap zuweist.
Jedoch sind „Blinden- und Assistenzhunde“, gemäß den Bestimmungen des Artikel 10.5 der AGV im Bereich iDzen zugelassen.
Der Bereich iDzap ist ein Raum der Geselligkeit. Er entspricht somit Kindern unter 12 Jahren und Personengruppen, die zusammen reisen.
Dennoch müssen Sie den Komfort der Mitreisenden achten.
"Kleine"
Haustiere (gemäß Artikel 12.1 der AGV) können kostenlos mitgenommen werden,
wenn:
·
andere
Reisende die Anwesenheit des Haustieres nicht stört (gemäß Artikel 12,3 der
AGV, sollte das Haustier einen anderen Reisenden stören, so kann ihnen der Supervisor
einen anderen Platz im iDTGV Wagen zuweisen)
·
Sie
die Verantwortung tragen;
·
Sie
die Regeln des menschlichen Zusammenlebens im Bereich iDzap einhalten;
·
Ihr
Haustier sich in einem Behälter mit den Höchstmaßen von 45 cm x 30 cm x 25 cm
befindet.
Wenn Sie mit einem großen Haustier reisen, so wie diese im Artikel 12.1 der AGV definiert werden, müssen Sie einen dementsprechenden Zuschlag bezahlen. Dieser Zuschlag gilt nicht für „Blindenhunde“ und „Assistenzhunde“, so wie sie im Artikel 10.5 der AGV definiert werden.
Für den Fall, dass ein klassischer iDTGV Zug nicht zur Verfügung steht, d.h. insbesondere mit einem Barwagen, der das iDTGV-spezifische Menü bietet und die Zusatzservices bieten kann, so kann es sein, das iDTGV sie an Bord eines anderen iDTGV Zuges transportiert, der nicht über dieselben Charakteristika verfügt (anderes Büffet als im Barwagen, keine Zusatzservices usw.). Bei Durchführung ihrer Bestellung eines iDTGV Tickets akzeptieren sie, dass dies vorkommen kann, insbesondere im Fall eines teilweisen oder General-Streiks.
Sollte ein klassischer iDTGV Zug nicht verfügbar sein und iDTGV so nicht in der Lage sein, ihnen bestellte zusätzliche Services nicht bieten zu können, so werden sie zu den in den Paragraphen 4 und 4 des Artikels 7.2.2.A der AGV entschädigt, der erste Paragraph des Artikels gemäß Ersatz kann von iDTGV in diesem Fall als nicht anwendbar abgewiesen werden.
Für den Zugang zu den IDTGV Zügen sind die Platzreservierung und ein gültiges IDTGV Ticket notwendig (SNCF Tickets gelten nicht).
Sie sollten sich spätestens 5 Minuten vor der Zugabfahrt einfinden. Darüber hinaus garantiert Ihnen iDTGV nicht mehr den Zugang zum Zug. Es wird jedoch geraten, 20 Minuten vor der Abfahrt zu erscheinen.
Die iDTGV-Tickets unterliegen nicht der automatischen Fahrscheinentwertung, die Kontrolle der iDTGV-Tickets erfolgt durch einen Supervisoren beim Einstieg in den iDTGV-Zug. Gleichwohl die Kontrolle des iDTGV-Tickets zum Zeitpunkt des Einstiegs in den iDTGV-Zug erfolgt, müssen Sie es jederzeit den Vertretern der SNCF im Bahnhof oder im Zug auf Verlangen vorzeigen können.
Die iDTGV-Tickets werden namentlich ausgestellt und sind nicht übertragbar. Sie müssen daher auch dem Supervisor einen amtlich gültigen Ausweis mit Lichtbild vorzeigen können: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, oder Aufenthaltsgenehmigung. Familienbücher werden für Kinder akzeptiert. Sollten Sie nicht in der Lage sein, einen der o. g. gültigen Ausweise vorzeigen zu können, kann Ihnen die im Artikel 6.2.1.A der AGV genannte Sanktion auferlegt werden.
iSollten sie ihr iDTGV-Ticket geändert haben und nicht die letztgültige Version vorlegen können, so können sie die iDTGV Züge nach Überprüfung des Supervisors oder eines Vertreters der SNCF betreten. Hierfür ist ein Lichtbildausweis nötig, es wird überprüft, ob sie auf der Passagierliste eingetragen sind und sie zahlen 5 € für die Ausstellung des Tickets an Bord.
Sie müssen diese Summe ebenfalls zahlen, wenn sie kein gültiges iDTGV Ticket vorzeigen können und:
· Sie ein iDTGV-Ticket erstellt und ausgedruckt haben, und die angegebene Identität bei der Erstellung der des von Ihnen vorgezeigten Identitätsausweises, entspricht;
· Sie nicht Ihr iDTGV-Ticket erstellt und ausgedruckt haben und die Identität der Person, die das Ticket bei seiner Bestellung bezahlt hat, jene ist, die auf dem von Ihnen vorgezeigten Ausweis vermerkt ist;
· Sie nicht Ihr iDTGV-Ticket erstellt und ausgedruckt haben und die Identität der Person, die das Ticket bei seiner Bestellung bezahlt hat, nicht diejenige ist, die auf dem von Ihnen vorgezeigten Ausweis, vermerkt ist, doch Sie in der Lage sind, das Kennzeichen des Reiseordners der Person anzugeben, die Ihre Bestellung durchgeführt hat.
Auch wenn Sie Ihr iDTGV-Ticket nicht erstellt und ausgedruckt haben, die Identität der Person, die das Ticket während der Bestellung bezahlt hat, nicht diejenige ist, die auf dem von Ihnen vorgewiesenen Ausweis vermerkt ist, und Sie nicht in der Lage sind, das Kennzeichen des Reiseordners der Person anzugeben, die Ihre Bestellung durchgeführt hat, werden die im Artikel 6.2.1.A der AGV angeführten Bestimmungen auf Sie angewendet.
Wenn sie es ablehnen oder diese Gebühr für eine Ausstellung des Tickets an Bord des Zuges nicht entrichten können, so wird dies vom Supervisor festgehalten. In einem solchen Fall müssen sie eine pauschale Strafe von 10 € entrichten, zu denen noch die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 38 € hinzukommen (also insgesamt 48 €).
Darüber hinaus, gemäß Artikel 4.6 der AGV, erkennt der Reisende an, dass die Angaben des Informationssystems iDTGV, so wie sie durch Lesung des Strichcodes bei der elektronischen Kontrolle des iDTGV-Tickets sichtbar gemacht werden, Beweiskraft im Falle einer Reklamierung oder eines bezgl. der Gültigkeit des iDTGV-Tickets haben. Dieses Kontrollsystem stellt die Gültigkeit des iDTGV-Tickets anhand des letzten Informationsstands im iDTGV-Informationssystem fest.
So kann bei einer elektronischen Kontrolle die Ungültigkeit eines iDTGV-Tickets durch die gespeicherten Angaben des Strichcode-Lesegeräts bewiesen werden. Diese sind maßgebend und iDTGV-Ticket ist ungültig. Auf die gleiche Art und Weise kann, wenn das Strichcode-Lesegerät ein iDTGV-Ticket prüft, es gleichzeitig die Ungültigkeit einer Serviceleistung, eines Busfahrscheins oder eines Zuschlags angeben, obwohl diese auf dem Ausdruck des iDTGV-Tickets vermerkt sind. Dieser Kaufvermerk einer Serviceleistung oder eines Zuschlags und/oder Busfahrscheins ist somit nicht wirksam.
Zuletzt lehnt iDTGV jede Haftung ab bei Verlust, Diebstahl oder unerlaubter Nutzung der iDTGV Tickets, insbesondere im Fall des Verlustes oder Diebstahls des Mobiltelefons des Reisenden.
Für den Zugang zu den IDTGV Zügen ist ein gültiges IDTGV-Ticket, ausgedruckt gemäß den Bestimmungen des Artikels 4.5.1 der AGV notwendig. Wenn sie ihr iDTGV-Ticket erstellt haben, und sie ein Ticket vorlegen, welches nicht gemäß den Bestimmungen des Artikels 4.5.1 der AGV ausgedruckt wurde oder dessen Druckqualität nicht den Anforderungen dieses Artikels entpricht, so können sie die iDTGV Züge nach Überprüfung des Supervisors oder eines Vertreters der SNCF betreten. Hierfür ist ein Lichtbildausweis nötig, es wird überprüft, ob sie auf der Passagierliste eingetragen sind und sie zahlen 5 € für die Ausstellung des Tickets an Bord. Andernfalls gelten die Bestimmungen des Artikels 6.2.1.A. der AGV.
Für den Zugang zu den IDTGV Zügen ist ein gültiges M-Ticket gemäß den Bestimmungen des Artikels 4.5.2 der AGV notwendig.
Sie müssen daher in der Lage sein, ihr M-Ticket auf dem Bildschirm ihres Telefons anzuzeigen und dem Supervisor oder einem Vetreter der SNCF auf Anfrage zu zeigen, bei Ein- und Ausstieg in den Zug, in den Bahnhöfen und Zügen. Damit eine Kontrolle ihres M-Tickets möglich ist, haben sie dafür zu sorgen, dass sie die iDTGV Appliukation nutzen können und dass die Batterie ihres Telefons ausreichend aufgeladen ist, um das M-Ticket anzuzeigen. iSollten sie ihr M-Ticket erstellt haben und können es auf ihrem Mobiltelefon jedoch nicht anzeigen, so können sie die iDTGV Züge nach Überprüfung des Supervisors oder eines Vertreters der SNCF betreten. Hierfür ist ein Lichtbildausweis nötig, sie werden auf der Passagierliste eingetragen und sie zahlen 5 € für die Ausstellung des Tickets an Bord. Andernfalls gelten die Bestimmungen des Artikels 6.2.1.A. der AGV.
Sollten Sie kein iDTGV-Ticket besitzen oder einen ungültigen Fahrschein vorweisen, sich jedoch spontan bei einem Supervisor melden und ihn auf ihre regelwidrige Situation beim Einstieg in den iDTGV-Zug aufmerksam machen, kann ein Preiszuschlag vom Supervisor gefordert werden, sofern noch Plätze im iDTGV-Zug verfügbar sind.
Preiszuschläge aus Kulanzgründen werden nach folgenden Bestimmungen durchgeführt.
Unabhängig der Reiseroute werden folgende Modalitäten zum Preiszuschlag angewandt:
·
Sollte
Sie in der 1. Klasse reisen, müssen Sie den Höchstpreis der aktuell gültigen
Tariftabelle iDTGV für 1. Klasse-Reisen der betreffenden Reiseroute und des
betreffenden Zeitraums, zuzüglich 10 Euro für die Bearbeitungsgebühren an Bord
zahlen;
·
Sollte
Sie in der 2. Klasse reisen, müssen Sie den Höchstpreis der aktuell gültigen
Tariftabelle iDTGV für 2. Klasse-Reisen für die Reiseroute und den betreffenden
Zeitraum, zuzüglich 10 Euro für die Bearbeitungsgebühren an Bord zahlen.
Die entsprechende Summe muss umgehend beim Supervisor beglichen werden.
Die Überklassifizierung an Bord eines iDTGV-Zuges, d.h., der Reisenden befindet sich in einer höheren Klasse als der, die auf seinem iDTGV-Ticket vermerkt ist, muss vorab vom Supervisor gestattet werden.
Sollte der Reise in einer höheren Bahnklasse zugelassen werden, wird die Differenzsumme zwischen dem Höchstpreis der in der aktuell gültigen iDTGV-Tariftabelle der 1. Klasse bezgl. der Reiseroute und des Zeitraumes vermerkt ist abzüglich des vorgewiesenen iDTGV-Tickets berechnet.
Die entsprechende Summe muss umgehend beim Supervisor beglichen werden.
·
Sie
keinen amtlich gültigen Ausweis mit Lichtbild vorweisen können
(Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltsgenehmigung), der
belegt, dass sie die Person sind, die auf dem iDTGV-Ticket vermerkt ist;
·
Sie
in einem iDTGV- Zug reisen, dessen Reiseroute, Datum, Uhrzeit, Klasse und
Reiseatmosphäre nicht mit Ihrem iDTGV-Ticket übereinstimmt;
·
Sie
einen anderen Reiseschein als ein iDTGV-Ticket benutzen;
·
Die
Gültigkeit Ihres IDTGV-Tickets nach der Kontrolle mit dem
IDTGV-Strichcode-Lesegerät hergestellt ist (mit Ausnahme des im Artikel 6.1.1
der AGV beschriebenen Falles, nämlich dass der Reisende nicht die letzte
Version seines IDTGV-Tickets vorzeigt, da er dieses umgetauscht und nicht
wieder ausgedruckt hat).
Sollte Ihr iDTGV-Ticket kontrolliert werden, Sie sich jedoch nicht zuvor spontan beim Supervisoren gemeldet haben, um ihn auf Ihre irreguläre Situation, unter den oben aufgeführten Bedingungen, aufmerksam zu machen, müssen Sie Ihre Situation durch Bezahlung einer der folgenden Beitragssätze, berichtigen:
·
in
der ersten Klasse: Sie zahlen den Höchstsatz der aktuell gültigen
iDTGV-Tariftabelle der ersten Klasse für die betreffende Reiseroute und den
Zeitraum, zuzüglich eines Pauschalzuschlags von 25 Euro;
·
In
der zweiten Klasse: Sie zahlen den Höchstsatz der aktuell gültigen
iDTGV-Tariftabelle der zweiten Klasse für die betreffende Reiseroute und den
Zeitraum, zuzüglich eines Pauschalzuschlags von 25 Euro;
Die Entschädigung ist vom Reisenden, der sich in einer irregulären Situation befindet, zu leisten. Jede irreguläre Situation wird mittels einer Tatbestandsaufnahme durch einen Supervisor erfasst.
Darüber hinaus müssen Sie gesetzt den Fall, dass Sie in einem Bahnhof ein- oder aussteigen, der nicht auf Ihrem Ticket vermerkt ist, eine Pauschalentschädigung von 35 Euro zahlen, ohne jedoch ein neues iDTGV-Ticket kaufen zu müssen.
·
Sie
ein gefälschtes iDTGV-Ticket benutzen;
·
Sie
ein verfälschtes iDTGV-Ticket benutzen;
·
Sie
ein iDTGV-Ticket mit dem Namen einer anderen Person benutzen;
·
Sie
ein iDTGV-Ticket benutzen, dessen Preis nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde.
Im Falle einer Betrugssituation werden folgende Maßnahmen zur Regularisierung ergriffen:
·
in
der ersten Klasse: Sie zahlen den Höchstsatz der aktuell gültigen
iDTGV-Tariftabelle der ersten Klasse für die betreffende Reiseroute und den
Zeitraum, zuzüglich eines Pauschalzuschlags von 128 Euro ;
·
in
der zweiten Klasse: Sie zahlen den Höchstsatz der aktuell gültigen
iDTGV-Tariftabelle der zweiten Klasse für die betreffende Reiseroute und den Zeitraum,
zuzüglich eines Pauschalzuschlags von 128 Euro;
Die Entschädigung ist von jedem Reisenden, der sich in einer irregulären Situation befindet, zu zahlen. Jede irreguläre Situation wird mittels einer Tatbestandsaufnahme durch einem Supervisoren erfasst.
Jegliche Verwendung eines unzulässigen iDTGV-Tickets kann umgehend einbehalten werden und die Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Folge haben.
Sollten Sie im Besitz eines ge- oder verfälschten oder nicht bezahlten iDTGV-Tickets sein, kann darüber hinaus eine Betrugsbeschwerde gegen Sie eingereicht werden. Die Bestandsaufnahme zur Straftat fällt in den Rahmen des frz. Gesetzes zur Alltäglichen Sicherheit vom 15. November 2001 und insbesondere des „Gewohnheitsbetrugs“.
Bei jeder Abgabe an den Supervisoren, erstellt dieser eine Quittung, die ggf. als Reiseschein in den iDTGV-Zügen benutzt werden kann. An Bord eines iDTGV-Zuges werden die Zahlungen mit einem Post- oder Bankscheck, bar (in Euro) oder mit einer französischen Kreditkarte mit dem Logo CB, beglichen, mit Ausnahme der Karten mit systematischer Genehmigung (dies sind jene, deren Ziffern und Buchstaben nicht im Relief geschrieben sind). Ausländische Kreditkarten mit einem internationalen Spurensystem und dem Logo CB, VISA oder Mastercard werden ebenfalls akzeptiert.
Bei der Annahme von Schecks muss ein amtlich gültiger Identitätsausweis mit Lichtbild, sowie ein zweiter offizieller Ausweis vorgewiesen werden, sofern es sich um einen Betrag von mehr als 150 Euro handelt.
Sollten Sie diesen zusätzlichen Betrag nicht umgehend begleichen können oder wollen und somit die vorgeschlagene Begleichung ablehnen, wird eine Tatbestandsaufnahme zur Feststellung einer Übertretung vom Supervisoren gemacht. In diesem Fall belaufen sich die Zusatzkosten auf 38 Euro, zuzüglich des Initialbetrags.
Sie müssen eine gesetzlich geregelte Frist einhalten:
·
um
den Betrag zu begleichen, der Folgendes beinhaltet:
- den geforderten Betrag der
Preisregulierung;
- die Bearbeitungsgebühren, gemäß den
Bestimmungen des Artikels 529-4 des Code de procédure pénale (frz.
Strafprozessordnung) und der Artikel 80-4 bis 80-7 der abgeänderten frz.
Verordnung Nr.: 730 vom 22. März 1942.
·
Nur
die Abteilungen für Schuldeneintreibungen von SNCF-Strafmandaten sind für
Beanstandungen oder Einkassierungen befugt, Sie können diese Abteilungen
folgendermaßen kontaktieren:
SNCF –
Centre de recouvrement des procès Verbaux
Secteur Atlantique (Atlantik-Bereich)
38, rue Charles Domercq
F-33081 BORDEAUX CEDEX
Telefon: 0825 03 69 85 (0,15 € pro Minute)
von 9 Uhr bis 18 Uhr von montags bis freitags (außer feiertags)
SNCF – Centre de recouvrement des procès Verbaux
Secteur Méditerranéen (Mittelmeer-Bereich)
72; avenue du Président Wilson
F-34502 BEZIERS BP 60118
Telefon: 0825 80 01 86 (0,15 € pro Minute)
von 9 Uhr bis 18 Uhr von montags bis freitags (außer feiertags)
Bei nicht eingehender Bezahlung wird das Strafmandat anschließend an
den Procureur de la République (Oberstaatsanwalt) weitergeleitet.
Sie können Ihr Strafmandat im Bahnhof (bar, Scheck, Postmandat, von der
SNCF zugelassene Kreditkarten), per Internet: www.contravention-sncf.fr von
der SNCF zugelassene Kreditkarten), per Telefon (von der SNCF zugelassene
Kreditkarten) oder über den Postweg an zuvor genannte Anschriften (bar, Scheck,
Postmandat) bezahlen.
Zur Kontrolle der iDTGV-Tickets sind die Supervisoren zur Aufnahme der der Personalangaben und der Adresse der Zuwiderhandelnden berechtigt.
Sollte ein zuwiderhandelnder Reisender sich weigern oder nicht in der Lage sein, seine Identität zu belegen, informiert der Bahnbeamte unverzüglich die Kriminalpolizei der nationalen Polizei oder die örtlich zuständige Gendarmerie, die eine unverzügliche Vorladung des Zuwiderhandelnden anordnen kann.
Wird der Betrag nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist beglichen und der Zuwiderhandelnde legt keine Beschwerde, kann er gemäß den Bestimmungen der Artikel 529-2 ff. des Code de procédure pénale (frz. Strafprozessordnung) strafrechtlich verfolgt werden.
iDTGV bemüht sich soweit möglich, die bei der Bestellung angegebenen Zeiten einzuhalten. Sollte eine zeitliche Veränderung eintreten, die nicht durch iDTGV verursacht wurde und die vor der ursprünglichen Abfahrtszeit bekannt wird, bemüht sich iDTGV, Sie innerhalb kürzester Zeit zu informieren.
Bei verspäteter Ankunft im Bahnhof mit 60 - 119 Minuten Verspätung im Vergleich zu dem auf dem iDTGV-Ticket angebegenen Uhrzeiten, erhalten sie von der SNCF als dem Transportunternehmen eine Entschädigung in Höhe von 25% des Preises des iDTGV-Tickets für eine einfache Fahrt (d.h. der Preis der für eine einfache Fahrt gezahlt wird, abzüglich eventueller Zusatzservices oder Zuschläge). Sie erhalten einen Gutschein, der an die von ihnen bei der Bestellung angegebene Emailadresse versendet wird.
Bei verspäteter Ankunft im Bahnhof mit über 120 Minuten Verspätung im Vergleich zu dem auf dem iDTGV-Ticket angebegenen Uhrzeiten, erhalten sie von der SNCF als dem Transportunternehmen eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Preises des iDTGV-Tickets für eine einfache Fahrt (d.h. der Preis der für eine einfache Fahrt gezahlt wird, abzüglich eventueller Zusatzservices oder Zuschläge). Sie erhalten einen Gutschein, der an die von ihnen bei der Bestellung angegebene Emailadresse versendet wird.
In keinen Fall resultiert ein verspätetes Ankommen im Bahnhofs in einer Auszahlung von Geldern (bar, Überweisung...).
Diese Verpflichtung gilt nicht bei Verspätungen von weniger als 60 Minuten oder die nicht von der SNCF verursacht wurden. Nicht von der SNCF verursachte Verspätungen können insbesondere durch einen Akt von Böswilligkeit, einer Demonstration außerhalb der SNCF, einem Gleishindernis oder einer Sicherheitswarnung im Bahnhofsbereich entstehen. Eine durch die SNCF verursachte Verspätung kann insbesondere durch einen Materialfehler oder einer Fahrleitungsstörung zustande kommen.
Bei einer Verspätung von über 60 Minuten schickt ihnen iDTGV eine Email direkt an die von ihnen bei der Bestellung angegebenen Emailadresse, um sie darüber zu informieren, ob die genannte Verspätung ihnen ein Recht auf einen Schadensersatz gemäß diesem Artikel gibt. Sie haben auf diese Weise keinerlei Maßnahmen selbst in die Wege zu leiten.
Sollte ein Zug storniert werden, bemüht sich iDTGV, Sie innerhalb kürzester Zeit per Email an die bei der Bestellung angegebene Email Adresse zu informieren.
Sollte diese Annullierung durch iDTGV oder SNCF in seiner Eigenschaft als Transportunternehmen verursacht worden sein, so kann iDTGV ihnen anbieten, an Bord eines anderen iDTGV Zuges oder ggf. in einem SNCF Zug zu anderen Daten oder Uhrzeiten zu reisen. In diesem Fall verlieren sie jeden Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung nach vorliegendem Artikel, sie können aber, ggf. die Bedingungen für eine Entschädigung nach 7.1 der AGV geltend machen.
Solle ein solches Angebot nicht gemacht werden oder der Reisende nicht innerhalb von drei Tagen auf einen solchen Vorschlag antworten, so wird eine Entschädigung geleistet. Dies geschieht in Form eines Gutscheins für den Reisenden über eine Summe in Höhe des geleisteten Kaufpreises für das annullierte iDTGV Ticket für eine einfache Fahrt und eventuelle Zusatzservices, Zuschläge oder Busfahrscheine auf diesem iDTGV Ticket, plus einen Prozentsatz, der nicht unter 10% der Summe ihres iDTGV Tickets für eine einfache Fahrt liegt. Der Gutschein wird ihnen per Email zugestellt, an die Adresse, die sie bei der Bestellung des Tickets angegeben haben.
Sie können sich jedoch auch an den Kundenservice wenden und eine Stornierung des Gutscheins verlangen. Sie erhalten dann eine Rückerstattung des Preises für das annullierte iDTGV Ticket für eine einfache Fahrt und eventuelle Zusatzservices, Zuschläge oder Busfahrscheine auf diesem iDTGV Ticket. Eine solche Erstattung geschieht per Banküberweisung auf das Konto der Person, welche das annullierte iTGV Ticket bezahlt hat. Es kann keine Rückerstattung stattfinden, falls der gelieferte Gutschein ganz oder teilweise eingelöst wurde.
iDTGV bemüht sich, Sie per E-Mail an die von Ihnen registrierte E-Mail-Adresse, über die Gründe der Annullierung, sowie ggf. über die Rückerstattung per Banküberweisung zu informieren.
iDTGV führt keine Rückerstattungen für die Stornierung eines iDTGV-Tickets Ihrerseits durch, die aus persönlichen, beruflichen oder gesundheitlichen Gründen erfolgt.
Sollte eine bereits bezahlte Serviceleistung nicht verfügbar sein, bietet Ihnen iDTGV während Ihrer Bahnreise eine preisgleiche Ersatzleistung an oder die Möglichkeit, preisgleiche Produkte im Bar-Wagon des iDTGV-Zuges zu beziehen. Sollten Sie einem der beiden Austausch-Angebote zustimmen, verzichten Sie auf die im Weiteren aufgeführten Möglichkeiten.
Gemäß Artikel 5.3 der AGV können ihnen diese Möglichkeiten des Ersatzes nicht vorgeschlagen werden,sollte es zu dem Fall kommen, dass ein klassischer iDTGV Zug nicht zur Verfügung steht, gemäß 5.3 der AGV.
Wenn sie die oben genannten Angebote ablehnen oder diese Angebote für sie keine Gültigkeit haben, wird ihnen eine Entschädigung angeboten. Entweder in Form eines Gutscheins für den Reisenden, in preislich gleicher Höhe der nicht verfügbaren Serviceleistung, zuzüglich eines von iDTGV festgelegten Prozentsatzes, je nach Serviceleistung, die jedoch nicht weniger als 10% der nicht verfügbaren Serviceleistung betragen kann. Der Gutschein wird ihnen per Email zugestellt, an die Adresse, die sie bei der Bestellung des Tickets angegeben haben.
Der Reisende hat jedoch die Möglichkeit, beim Kunden-Service im Internet die Stornierung des Gutscheins zu Gunsten einer preisgleichen Rückerstattung der nicht verfügbaren Serviceleistung zu erbitten. Diese Rückerstattung erfolgt durch eine Banküberweisung auf das Konto der Person, die die Serviceleistung bezahlt hat.
Eine
Stornierung eines Zusatzservices oder einer zuschlagspflichtigen Leistung ist
auf der Website von iDTGV, der iDTGV Mobilsite und den Webseiten der Verkäufer
möglich. Die Stornierung ist nur unter den folgenden Bedingungen möglich:
·
der
Zusatzservice oder die zuschlagspflichtige Leistung ist auf der iDTGV-Site oder
der Mobilsite als stornierbar gekennzeichnet
·
eine
Stornierung geschieht zu den auf der iDTGV-Site und der iDTGV Mobilsite
genannten Bedingungen.
Nach
Abschluss der Stornierung eines Zusatzservices oder einer zuschlagspflichtigen
Leistung wird dem Reisenden ein Guthaben in Höhe des Preises für die
Zusatzservices oder zuschlagspflichtigen Leistungen überwiesen, sollte er über
ein solches Konto verfügen. Andernfalls erhält der Reisende einen Gutschein in
Höhe des Preises des Zusatzservices oder der zuschlagspflichtigen Leistungen.
iDTGV erstattet keine Serviceleistungen zurück, oder überweist Guthaben oder erstellt Gutscheine, die vom Reisenden nicht genutzt wurden.
Das
iDTGV-Ticket gilt ausschließlich für den auf Ihrer Bestellung angegebenen
iDTGV-Zug. Sollten Sie eines oder mehrerer der folgenden Reiseelemente ändern
wollen, muss es umgetauscht werden:
·
Tag
und/oder Abfahrtzeit;
·
Reiseroute;
·
Sitzplatz,
Reiseklasse und/oder Reiseatmosphäre;
·
Zusatzservices,
zuschlagspflichtige Leistungen und/oder Busfahrscheine sind, soweit dies
möglich ist, änderbar.
Das iDTGV-Ticket ist persönlich und nicht übertragbar. Das
iDTGV-Ticket kann nur gegen ein anderes iDTGV-Ticket eingetauscht werden,
andere Fahrscheine, insbesondere der SNCF (TGV, Téoz usw.) sind ausgeschlossen.
Der
Umtausch ist nur unter den folgenden Bedingungen möglich:
·
der
ursprüngliche Tarif des iDTGV-Ticket erlaubt einen Umtausch (einige
Promotionspreise sind hiervon ausgeschlossen);
·
der
Umtausch findet statt vor Schließung der Verkäufe von iDTGV Tickets für den
Zug, den sie nicht mehr nehmen wollen, d.h. 5 Stunden vor Abfahrt des Zuges und
während der Öffnungszeiten des Tauschzenters, falls der Umtausch per Telefon
vorgenommen wird.
·
die
gewünschten Plätze im neu gewählten iDTGV-Zug müssen bereits zur Reservierung
freigegeben sein;
·
es
stehen noch Plätze im neu gewählten iDTGV-Zug zur Verfügung.
Der Umtausch des iDTGV-Tickets kann vor oder nach seiner Erstellung und seinem Ausdruck erfolgen.
Jede der im Folgenden aufgeführten Umtauschaktionen bedarf einer neuen Erstellung und eines erneuten Ausdrucks des iDTGV-Tickets auf der iDTGV-Website. Bei gedruckten Tickets führt jede dieser Änderungen zwingend zum Ausdruck eines neuen Tickets.
Die
Bezahlung erfolgt ausschließlich in Euro, per Kreditkarte (Visa, Master Card)
oder mit einem Guthaben.
Es wird zwischen drei Arten von Umtauschaktionen, mit je unterschiedlicher Vorgehensweise für den Reisenden, unterschieden:
Sie
müssen diese Art von Umtausch zur Änderung eines der folgenden Elemente
unternehmen:
·
Ihren
Sitzplatz (Reiseatmosphäre, Wagon, Platznummer) ohne Änderung Ihrer Fahrklasse;
·
ein
Zusatzservice (kann getauscht werden)
·
einen
Zuschlag (kann getauscht werden)
·
ein
Busfahrschein.
Der
Umtausch eines Zusatzservices ist nur unter den folgenden Bedingungen möglich:
·
der
Zusatzservice gilt für ein iDTGV Ticket, welches bereits bestellt wurde und für
einen iDTGV Zug, in dem die Plätze bereits für die Rservierung freigegeben
wurden
·
der
Zusatzservice oder die zuschlagspflichtige Leistung ist auf der iDTGV-Site oder
der Mobilsite als nicht als "nicht stornierbar" gekennzeichnet
·
außer
bei anderslautender Information auf der iDTGV-Site oder der iDTGV Mobilsite, findet der Umtaiusch statt vor
Schließung der Verkäufe von iDTGV Tickets für den Zug, für den die Services
erworben wurden, d.h. 5 Stunden vor Abfahrt des Zuges und während der
Öffnungszeiten des Tauschzenters, falls der Umtausch per Telefon vorgenommen
wird..
Diese Art von Umtausch ist frei von Zusatzkosten.
Dieser
Umtausch muss auf der iDTGV-Website oder der Mobilsite erfolgen.
Sollte
sich am Ende des Umtauschs oder der Stornierung eines Services oder Zuschlags
herausstellen, dass sie eine Summe gezahlt haben, die höher ist als die, die
sie hätten zahlen müssen, nach Umtausch oder Stornierung, so wird ihnen die
Summe der Differenz (die Differenz) auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben, falls
sie ein solches Konto haben. Sollten Sie kein Kundenkonto besitzen, erhalten
Sie den Betrag in Form eines Gutscheins.
Wenn Sie
jedoch Ihr iDTGV-Ticket mit einem Gutschein bezahlen, haben Sie kein Anrecht
auf eine Entschädigung. Der eventuelle Differenzbetrag geht somit verloren.
Nach Umtausch ihres iDTGV Tickets auf der iDTGV-Site oder der iDTGV Mobilsite erhalten sie eine Bestätigung per Email. Sie können nun ihr neues iDTGV Ticket ausdrucken auf der iDTGV Site oder über ihr Mobiltelefon darauf zugreifen, gemäß Artikel 4.5.2. der AGV.
iDTGV
lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten oder
sollte der Anwender sein M-Ticket auf seinem Telefon nicht anzeigen können,
sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in
Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV,
falsche Konfiguration des E-Mail-Postfachs, Mobiltelefon defekt usw.).
Sie
müssen folgende Art von Umtausch wählen, sollten der im Artikel 8.2 der AGV
beschriebene Fall nicht auf Sie zutreffen und sollten Sie eine der folgenden
Elemente ändern wollen:
·
den
Tag und/oder die Uhrzeit Ihrer Abreise;
·
Ihre
Reiseklasse
·
Ihre
Reiseroute
Dieser
Umtausch muss auf der iDTGV-Website oder der Mobilsite erfolgen. Sollte Ihnen
das nicht möglich sein, so akzeptiert iDTGV auch, dass dieser Umtausch über das
Tauschzenter erfolgt. In diesem Fall sehen Sie bitte die verfügbaren Reise- und
Umtauschmöglichkeiten auf der iDTGV-Website ein, bevor Sie das Tauschzenter
anrufen.
Bei dieser Art von Umtausch fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 12 € inkl. MWST an, jeweils pro Reisendem und geänderter Reiseroute, falls sie den Tausch auf der iDTGV Site oder Mobilsite durchführen und 17 € mit MWST pro Reisendem und geänderter Reiseroute im Fall eines Umtauschs im Tauschzenter (1 iDTGV Einzelfahrschein für eine Fahrt = 1 Strecke, 1 iDTGV Ticket Hin- und Rückfahrt = 2 Strecken) und dies unabhängig von der Anzahl der Durchgeführten Änderungen.
Dieser
Umtausch ist nur möglich, sollte der Preis des neuen iDTGV-Tickets mindestens
gleich dem Preis Betrag des umzutauschenden iDTGV-Tickets ist. Sollte das neu
erworbene iDTGV-Ticket teurer sein als das eingetauschte, so muss die
Differenzsumme zzgl. der Bearbeitungskosten beglichen werden.
Beispiel: Zwei Reisende möchten Ihre zwei iDTGV-Tickets einfache Fahrt
Paris-Marseille in Höhe von 39,90 Euros pro iDTGV-Tickets, gegen zwei
iDTGV-Tickets einfache Fahrt Paris-Avignon in Höhe von 49,90 Euros pro
iDTGV-Ticket, umtauschen. Sie müssen 10 Euro Bearbeitungskosten und 12 Euro
bezgl. der Preisdifferenz pro iDTGV-Ticket, somit folglich 44 Euro insgesamt
für die beiden iDTGV-Tickets zahlen (54 € bei Umtausch über das Tauschzenter).
Nach Umtausch ihres iDTGV Tickets auf der iDTGV-Site oder der iDTGV Mobilsite oder dem Tauschzenter erhalten sie eine Bestätigung per Email. Sie können nun ihr neues iDTGV Ticket ausdrucken auf der iDTGV Site oder über ihr Mobiltelefon darauf zugreifen, gemäß Artikel 4.5.2. der AGV.
iDTGV lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten oder das M-Ticket auf seinem Telefon nicht anzeigen können, sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV, schlechte Einstellung des E-Mail-Eingangs, Telefon defekt usw.).
Sie müssen ihre Änderungen zwingend beim Tauschzenter vornehmen, wenn sie eine Änderung wünschen, die eines der folgenden Elemente betrifft:
· Reisetag, die Uhrzeit, das Datum und/oder die Reiseroute der iDTGV Tickets nur eines Teils der Reisenden im Reiseordner ändern
· Änderung der Rückfahrt eines Hin- und Rückfahrscheins iDTGV vor dem Tag der Abreise
· Tag, Uhrzeit, Datum oder Reiseroute der Rückfahrt eines Hin- und Rückfahrscheins iDTGV, dessen Hinfahrt bereits stattfand.
Bitte
informieren Sie sich über die verfügbaren Reise- und Umtauschmöglichkeiten auf
der iDTGV-Website oder der iDTGV Mobilsite, bevor Sie die Informationsstelle
anrufen.
Bei diesem Umtausch eines iDTGV-Tickets sind Zusatzkosten in Höhe von 17 Euro pro Reisendem inkl. MwSt. für jede geänderte Fahrstrecke zu entrichten. (1 iDTGV-Ticket Einfache Fahrt = 1 Fahrstrecke; 1 iDTGV-Ticket Hin- und Rückfahrt = 2 Fahrstrecken) und dies, unabhängig von der Anzahl der unternommenen Änderungen.
Dieser Umtausch ist nur möglich, sollte der Preis des neuen iDTGV-Tickets mindestens dem Betrag des umzutauschenden iDTGV-Tickets entsprechen. Sollte das neu erworbene iDTGV-Ticket teurer sein als das eingetauschte, so muss die Differenzsumme zzgl. der Bearbeitungskosten beglichen werden.
Beispiel: Zwei Reisende haben zwei iDTGV-Hin-und
Rückfahrt-Ticket Paris/Marseille in Höhe von 79,80 Euro pro iDTGV-Hin-und
Rückfahrt-Ticket gekauft. Einer der Reisenden möchte sein iDTGV-Hin-und
Rückfahrt-Ticket Paris/ Marseille gegen eine Hin- und Rückfahrt zwischen Paris
und Avignon zu 99,80 Euro eintauschen. Folglich muss er 34 Euro
Bearbeitungsgebühren und 20 Euro Preisdifferenz bezahlen.
Nach Abschluss Ihres Umtausches, wird Ihnen eine E-Mail-Bestätigung zugeschickt. Sie können nun ihr neues iDTGV Ticket ausdrucken auf der iDTGV Site oder über ihr Mobiltelefon darauf zugreifen, gemäß Artikel 4.5.2. der AGV.
iDTGV lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten oder sollte der Anwender sein M-Ticket auf seinem Telefon nicht anzeigen können, sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV, falsche Konfiguration des E-Mail-Postfachs, Mobiltelefon defekt usw.).
Falls sie im Winter mit einem Zug zu fahren wünschen, der auf der Strecke Paris-Grenoble-Paris fährt, so können sie zu bestimmten auf der iDTGV-Site und iDTGV Mobilsite genannten Daten bei dem Kauf eines iDTGV Tickets einen Busfahrschein bestellen, für die Fahrt vom Bahnhof zu einer der auf den oben genannten Sites angegebenen Skistationen (z.B. L'Alpe d'Huez und die 2 Alpes) in kurzer Zeit. Der bestellte Busfahrschein und die Uhrzeiten, welche sie einzuhalten haben, finden sie auf ihrem iDTGV Ticket.
Ein Reisender mit einem iDTGV Ticket für eine einfache Fahrt kann ein Hinfahrtticket für den Bus erwerben, ein Reisender mit einem iDTGV Ticket Hin7- und Rückfahrt, kann auch ein Hin- und Rückfahrschein für den Bus erwerben.
Wenn sie mit einem Kind unter 4 Jahren reisen, jeweils am Tag der Reise, und sie ein iDTGV Ticket gekauft haben, um einen reservierten Sitzplatz für das Kind zu haben, so müssen sie ebenfalls einen Busfahrschein für dieses Kind erstehen. Sollte das Kind unter 4 Jahren jedoch in Anwendung des Artikels 3 der AGV kostenlos an Bord des iDTGV Zuges fahren, ohne einen eigenen Sitzplatz, so müssen sie selbst ihm einen Busfahrschein kaufen, direkt beim Partner von iDTGV, damit es im Bus einen eigenen Sitzplatz hat.
Nach Bestätigung der Bestellung ist der Busfahrschein nicht rückerstattbar. Er kann jedoch nach den Bedingungen im Artikel 8.1.1 der AGV umgetauscht werden.
Der Busservice bietet ihnen eine Fahrt auf der Strecke Grenoble-Skistation-Grenoble mit einem Partner von iDTGV und nicht mit iDTGV selbst. iDTGV kann in keinem Fall haftbar gemacht werden im Fall von Schaden, der bei der Fahrt im Bus entsteht. Für die Fahrt von der Skistation nach Grenoble gilt, falls sie ihren Zug durch Verspätung des Busses nicht erreichen, insbesondere wegen schlechten Straßenverhältnissen oder der Witterung, so kann iDTGV nicht haftbar gemacht werden.
In Richtung Paris - Skistation: Falls sie ihr iDTGV Ticket erstellt haben, es aber nicht vorlegen können oder wenn sie ein iDTGV Ticket geändert haben und nicht die letzte Version vorlegen können, so können sie den iDTGV Zug und den Bus von Grenoble zur Skistation betreten gegen Zahlung einer Summe von 5 € gemäß Artikel 6.1 der AGV.
In Richtung Skistation-Paris: Falls sie ihr iDTGV Ticket erstellt haben, es aber nicht vorlegen können oder wenn sie ein iDTGV Ticket geändert haben und nicht die letzte Version vorlegen können, so können den Bus von der Skistation nach Grenoble besteigen gegen Zahlung einer Summe in Höhe des Preises eines Fahrscheins für diese Strecke. Diese Summe kann ihnen zurückerstattet werden. Hierfür wenden sie sich an den iDTGV Partner, der den Busservice anbietet. Wenden sie sich hierfür über Internet an den Kundenservice und belegen sie den Kauf ihres Busfahrscheins. Im Bahnhof von Grenoble müssen sie dennoch 5 € zahlen, um den iDTGV Zug gemäß Artikel 6.1 der AGV betreten zu können.
Busse,
die sie mit dem Busfahrschein nutzen können, sind behindertengerecht. Es gelten die Buchungsbestimmungen eines
iDTGV Tickets gemäß Art. 10 der AGV.
Der
Navendis-Service wird von der Firma Navendis, einem Partnerunternehmen von
iDTGV, angeboten. Mit diesem Service können Sie über das Internet unter der
Adresse www.navendis.com, auf Anfrage einen Platz in einem
kollektiven Shuttelbus reservieren, wobei der Ziel- oder Abfahrtsort der
Pariser Bahnhof Gare de Lyon ist.
Der Reisende akzeptiert bei Bestellung des Navendis-Service die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Navendis, die unter folgendem Link einsehbar sind: zu
vervollständigen. Sie werden daher gebeten, dieses Dokument aufmerksam
durchzulesen.
Informationsanfragen und Reklamationen des Reisenden werden vom Kundenservice
der Firma Navendis abgewickelt, der unter der Rubrik „Reklamationen“ der
Internetplattform Navendis unter der Adresse www.navendis.com kontaktiert werden kann.
Auch hat der Reisende die Möglichkeit, seine Reklamationen an folgende
Anschrift zu schicken: Navendis, 58, rue Pottier, 78150 Le Chesnay –
Frankreich. Der Kundenservice der Firma Navendis ist darum bemüht, Ihnen
schnellstmöglich zu antworten.
Unter Vorbehalt der Verfügbarkeit versucht iDTGV ihnen stets die Dienstleitungen zu bieten, die in diesem Artikel definiert werden. Sie werden jedoch darum gebeten, diese Bestellung bis spätestens 48 Stunden vor der gewählten Zugabfahrt vorzunehmen.
Sie
müssen die Bestellung Ihres iDTGV-Tickets auf der iDTGV-Website oder auf einer
Verkäuferwebsite durchführen, indem Sie die im Artikel 4.2 und 4.3 der AGV
genannten Schritte befolgen.
Nach
ihrer Bestellung müssen sie sich umgehend und spätenstens 48 Arbeitsstunden vor
der Abfahrt des Zuges auf die iDTGV Site oder die iDTGV Mobilsite bgegeben,
wenn sie ein Ticket für eine Begleitung bestellen möchten. KLicken sie hier auf
den Link "iDTGV kontaktieren" und dann auf "Ich kontaktiere
iDTGV". Es erscheint dann ein Formular, welches sie bitte ausfüllen.
Das iDTGV-Ticket
für Ihre Begleitperson ist kostenlos, sofern Sie eine Behindertenkarte mit dem
Vermerk: „Begleitperson“, „ Begleitung erforderlich“ oder „Blindenbegleitung
erforderlich“ besitzen. iDTGV platziert diese Begleitperson so nah wie möglich
bei Ihrem Sitzplatz (je nach verbleibenden Plätzen im iDTGV-Zug).
iDTGV bestätigt Ihnen den Platz Ihres Begleiters per E-Mail. Jetzt können sie das Ticket der Begleitung erstellen, auf der iDTGV-Site oder der iDTGV Mobilsite und/oder es auf der iDTGV Site ausdrucken. Klicken sie hierfür auf "Meine Tickets drucken" und folgen sie den Anweisungen am Bildschirm.
iDTGV
lehnt jegliche Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten,
sofern dies nicht in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in
Falle höherer Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV,
schlechte Einstellung des E-Mail-Eingangs, Telefon defekt usw.).
Um
spätere Bestellungen zu vereinfachen, begeben sie sich auf die iDTGV Site oder
die iDTGV Mobilsite, klicken sie auf den Link "iDTGV kontaktieren",
dann auf "Ich kontaktiere iDTGV"!, füllen sie das Formular aus und
geben sie im Feld "Nachricht" an: "Ich wünsche, dass iDTGV die
Daten bezüglich meines Behindertenausweises speichert, senden sie im Anhang
bitte eine gescannte Kopie ihres Behindertenausweises.
In diesem Fall erfasst iDTGV als Veranwtortlicher für die Bearbeitung, die persönlichen Daten aus ihrem Behindertenausweis. Diese werden elektronisch verarbeitet und ausschließlich zur Erstellung einer Datei, welche wir nutzen, damit sie alle Angebote für behinderte Personen nutzen können, ohne dass sie uns bei jeder Bestellung ihren Behindertenausweis vorlegen müssen.
Diese Daten stehen den Mitarbeitern zur Verfügung, die mit der Kundenbetreuung bei iDTGV beauftragt sind. Diese Daten werden keinesfalls nach außerhalb Frabkreichs übertragen.
Gemäß dem Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978, modifiziert 2004, besitzen sie ein Recht auf Zugriff auf Informationen, welche sie betreffen und auf deren Richtigstellung. Sie können dieses Recht ausüben, indem sie eien Brief senden an iDTGV, 2 Place de la Defense, F-92053 La Defense, Frankreich, oder per email an: donnees.personnelles@idtgv.com
Sie
können ebenfalls, bei legitimem Motiv, Einspruch erheben gegen die Bearbeitung
ihrer persönlichen Daten.
Die Daten
im Bezug auf ihren Behindertenausweis werden solange aufbewahrt, bis sie an
iDTGV eine Anfrage auf deren Zerstörung senden, oder spätestens 5 Jahre nach
dem Erhalt der Email zur Erfassung der Daten in unserer Datei.
Sollte in einer Email nichts anderslautendes genannt werden, so finden die Bestimmungen des Artikels 15 der AGV im Bezug auf persönliche Daten, welche von ihnen übermittelt werden bei Bestellung eines iDTGV Tickets ebenfalls Anwendung auf die Bearbeitung der daten aus ihrem Behindertenausweis.
Sie müssen die Bestellung Ihres iDTGV-Tickets auf der iDTGV-Website, der iDTGV Mobilsite oder auf einer Verkäuferwebsite durchführen, indem Sie die im Artikel 4.2 und 4.3 der AGV genannten Schritte befolgen.
Nach
ihrer Bestellung müssen sie sich umgehend und spätestens 48 Arbeitsstunden vor
der Abfahrt des Zuges auf die iDTGV Site oder die iDTGV Mobilsite begeben.
Klicken sie hier auf den Link "iDTGV kontaktieren" und dann auf
"Ich kontaktiere iDTGV". Es erscheint dann ein Formular, welches sie
bitte ausfüllen.
Unser Kunden-Service im Internet reserviert Ihnen einen Platz im Rollstuhl-Bereich, der sich in der ersten Klasse befindet und ohne Preiszuschlag ist. Wenn sie mit Begleitperson reisen müssen, so befolgen sie bitte auf die Anweisungen aus Artikel 10.1 der AGB.
iDTGV
bestätigt ihnen die Reservierung des gesonderten Bereichs. iDTGV lehnt jegliche
Haftung ab, sollte der Reisende diese E-Mail nicht erhalten, sofern dies nicht
in Ermangelung seiner Pflichten geschieht (insbesondere in Falle höherer
Gewalt, falsch angegebene E-Mail-Adresse des Reisenden an iDTGV, schlechte
Einstellung des E-Mail-Eingangs, Telefon defekt usw.).
Um diesen
Service in Anspruch nehmen zu können, gibt es zwei Möglichkeiten:
·
Begeben
Sie mindestens 30 Min. vor der Abfahrtszeit Ihres Zuges an den Empfangspunkt
„accueils handicapés“ („Empfangspunkte für Behinderte“) im Bahnhof (die Liste
der Empfangspunkte für Behinderte der Bahnhöfe, die von den iDTGV-Zügen bedient
werden ist auf der Internetseite www.gares-en-mouvement.comzu finden) ;
·
Sie
stellen eine entsprechende Anfrage durch Ausfüllen des Formulars auf der
iDTGV-Web- und Mobilsite zu den Bedingungen in Artikel 10.1 und 10.2 der AGV,
sofort nach Bestellung des iDTGV Tickets und spätestens 48 Arbeitsstunden vor
Abfahrt des Zuges (per Formular, wählen sie die Kategorie "Informationen
für Kunden mit Behinderung (Gehbehinderung)" und die Unterkategorie
"Hilfe im Bahnhof (Gehbehinderung)".
„Accès
Plus“ („Zugang Plus“) ist ein kostenloser Empfangs- und Begleitservice ab dem
Eingang des Abfahrtsbahnhofs bis zum Ausgang des Ankunftsbahnhofs. Dieser
Kundenservice gilt für:
·
Reisende
mit einem Behindertenausweis mit 80 % oder mehr;
·
Reisende
mit einer Schwerstbehinderung, d.h., sie kommen mit Ihrem Rollstuhl in den
Bahnhof;
·
Reisende
mit einem Ausmusterungsbescheid/Kriegsversehrtenausweis.
Sie können
den Accès-Plus-Service (Zugang-Plus-Service) zwischen 90 und 2 Tagen vor dem
Abfahrtszeitpunkt kontaktieren:
·
telefonisch unter der Nr.: 0 890
640 650 und drücken Sie dann die Taste 1(0,11€ incl. MwSt./Min. von einem
Festanschluss);
·
telefonisch unter der Kurzwahl: 36
35 und sagen Sie dann „Accès Plus“
(0,11€
incl. MwSt./Min. von einem Festanschluss) ;
·
per Fax: 0 825 825 957 (0,15€
incl. MWST./Anruf);
·
per E-Mail: accesplus@sncf.fr
;
·
im Internet auf den Seiten www.voyages-sncf.com
und www.accesplus.sncf.com.
Die
Service-Center sind täglich von 07 Uhr bis 22 Uhr geöffnet.
Jeder Reisende mit einem Behindertenausweis mit 80% oder mehr, hat die Möglichkeit mit einem Blinden- oder Assistenzhund zu reisen. Dieser Hund reist kostenlos, ohne Haustierzuschlag, er braucht darüber hinaus keinen Maulkorb zu tragen.
Denken Sie bitte daran, sich spätestens 20 Min. vor der Abfahrtszeit am Bahnsteig einzufinden, damit der Zugang zu Ihrem Platz erleichtert wird.
Sollten
Sie darüber hinaus nicht in der Lage sein, Ihren Behindertenausweis vorzeigen
zu können, sind Sie dazu verpflichtet, den im Artikel 12.2 der AGV aufgeführten
Preiszuschlag von 45 Euro zahlen.
Denken Sie
daran, einen amtlich gültigen Ausweis (mit Lichtbild) und Ihren
Behindertenausweis mitzunehmen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, einen
amtlich gültigen Ausweis vorzeigen zu können, wird die im Artikel 6.2.1.A der
AGV aufgeführte Strafgebühr fällig.
Gepäckstücke, die Sie mit in den iDTGV-Zug bringen, stehen unter Ihrer Aufsicht und bleiben während der gesamten Reiseroute unter Ihrer Verantwortung. Sie tragen das Risiko für eventuellen Verlust, Beschädigung oder Diebstahl Ihres Gepäcks.
Ihre
Gepäck darf nicht mehr umfassen als:
·
zwei
Handgepäckstücke pro Reisendem oder
·
ein
Handgepäck und ein weiterer Gegenstand pro Reisenden (einen Kinderwagen, einen
Rollstuhl, ein Fahrrad, dessen Räder abmontiert sind und die zusammen mit dem
Gestell in einer dafür vorgesehenen Schutzhülle mit den Höchstmaßen von 1,20 x
0,90m verpackt werden, ein Surfbrett, das in einer Schutzhülle mit Höchstmaßen
von 1,20m x 0,90m verpackt ist, ein Paar Ski, ein Monoski oder Snowboard, ein
Behälter (mit einem Kleinhaustier); oder
·
ein
Handgepäck und ein Gepäckstück mit den Maximalmassen von 0,50m x 0,50m x 0,50m
pro Reisenden; oder
·
ein
Handgepäck pro Reisendem und ein Musikinstrument in einem Behälter mit den
Ausmaßen unter 0,50m x 0,50m x 0,50m.
Aus Gründen der Sicherheit können sie
jenseits dieser Begrenzungen und falls sie keinen Gepäckzuschlag gezahlt haben,
den Zug nur dann betreten, wenn sie das Übergepäck zurück lassen.
Sollten
Sie mit mehr als zwei Gepäckstücke reisen wollen müssen Sie einen
Gepäckzuschlag entrichten, der mit 35 Euro pro zusätzlichem Gepäckstück
berechnet wird, indem Sie:
· auf der iDTGV-Website, der iDTGV Mobilsite oder auf einer Verkäuferwebsite den Kauf eines „Gepäckzuschlags“ bei der Bestellung Ihres iDTGV-Tickets bestätigen.;
· Sich nach Bestellung eines Tickets auf die iDTGV Website oder Mobilsite begeben und den "Gepäckzuschlag" auswählen.
·
Sie das Umtauschzenter spätestens
5 Stunden vor Ihrer Zugabfahrt kontaktieren.
Jeder Reisende ist auf zwei „Gepäckzuschläge“ pro Reiseroute beschränkt.
Im Falle
einer irregulären Situation wird Ihnen eine Zusatzgebühr von 45 Euro pro
irreguläres Gepäckstück berechnet.
Jedes abgestellte Gepäckstück in einem iDTGV-Zug muss als einem Reisenden angehörig identifiziert werden können; Gegenstände, die nicht identifizierbar sind, gelten als suspekt und können durch den zuständigen Service vernichtet werden. Daher müssen Sie Ihren Namen und Vornamen gut sichtbar auf Ihrem Gepäckstück angeben, sobald Sie ihn in den dafür vorhergesehenen Bereich ober- und unterhalb Ihres Sitzplatzes oder in den gemeinschaftlichen vorgesehenen Stauraum des iDTGV-Zuges räumen. In den Bahnhöfen der SNCF werden den Reisenden Etiketten zur Verfügung gestellt.
Die Gepäckstücke dürfen nicht den Durchgang der Reisenden in den iDTGV-Zügen behindern oder deren Sicherheit gefährden. Der Supervisor entscheidet, ob die Gepäckstücke an Bord den Anforderungen aus den AGB entsprechen.
Die Einstiegszone, die meist auf den Bahnstieg vor den iDTGV-Wagons begrenzt ist, ist für Reisende mit einem iDTGV-Ticket reserviert. Sie haben somit nicht das Recht, sich von einer anderen Person bis an die Wagentür begleiten zu lassen, auch nicht, um Ihnen beim Tragen Ihrer Gepäckstücke behilflich zu sein.
Um im iDTGV-Zug mit einem Kleinhaustier akzeptiert zu werden, d.h., weniger als 6 kg, muss es in einem angemessenen Behälter transportiert werden, (dessen Ausmaße 45cm x 30cm x 25cm nicht überschreiten dürfen). In diesem Fall kann das Kleinhaustier kostenlos reisen und Sie brauchen Haustierzuschlag vorweisen.
Die großen Haustiere, d.h., schwerer als 6 kg, sind wie die Kleinhaustiere gestattet, sind unter der Bedingung an Bord gestattet, dass sie einen Maulkorb tragen und an der Leine gehalten werden und dass der Reisende einen Haustierzuschlag bezahlt hat.
In allen Fällen ist die Anwesenheit eines Haustieres nur unter der Bedingung akzeptiert, dass die Mitreisenden keinen Einspruch erheben.
Der Zuschlag beträgt 35 Euro pro Haustier, das in diesen Anwendungsbereich fällt.
Der Kauf
eines Zuschlags für Haustiere erfolgt, indem:
· auf der iDTGV-Website, der iDTGV Mobilsite oder einer Verkäuferwebsite bei der Bestellung eines iDTGV-Tickets ein Zuschlag für Haustiere bezahlt wird;
· Sich nach Bestellung eines Tickets auf die iDTGV Website oder Mobilsite begeben und den "Haustierzuschlag" auswählen
· Sie das Umtauschzenter spätestens 5 Stunden vor Ihrer Zugabfahrt kontaktieren.
Es werden nicht mehr als 2 Haustiere pro Reisenden während einer Reiseroute zugelassen.
Im Falle
einer irregulären Situation beträgt die Strafgebühr 45 Euro für jedes Haustier,
das sich in einer irregulären Situation befindet.
iDTGV akzeptiert "große" Haustiere nur im Bereich iDzap an Bord der Züge. Von der Reiseatmosphäre iDzen ist Reisenden mit einem "kleinen" Haustier nachdrücklich abzuraten, damit die Ruhe der Reisenden gewahrt bleibt.
Sollten Sie sich dennoch mit einem Haustier im Bereich iDzen befinden, kann der Bahnbeamte Ihnen einen Platz im Bereich iDzap zuweisen.
Versichern Sie sich in jedem Fall, dass die Anwesenheit Ihres Haustieres die Mitreisenden nicht stört. Sollte dies der Fall sein, kann der Bahnbeamte Sie in einen anderen iDTGV-Wagon platzieren.
Ein
Reisender mit einem Haustier, der die AGV nicht einhält, kann nicht an Bord
zugelassen werden, sollte er sein Haustier nicht vor Ort lassen.
Laut Artikel 10.5 der AGV reisen Blinden- und Assistenzhunde kostenlos in den iDTGV-Zügen.
iDTGV
kann nicht für den Schienentransportdienst der SNCF haftbar gemacht werden.
SNCF in seiner Eigenschaft als Transportunternehmen ist für jegliche Schäden an
Reisende haftbar.
Als Transportunternehmen übernimmt SNCF Haftung insbesondere für:
·
von
den Reisenden erlittene körperliche, Material- und moralische Schäden nach den
gemeinrechtlichen Bestimmungen für Beförderungsverträge von Reisenden;
·
den
Fall, dass sie Warenbeförderungsmaßnahmen und/oder Gepäckverschiebungen
vornimmt (z.B. zwischen zwei Transportmodi im Falle einer Reiseunterbrechung)
und Verluste, Diebstahl oder Schäden während dieses Vorgangs verursacht, dies unter
denselben Bedingungen, die für die Preise der Gepäckstücke gelten (diese
Bedingungen können auf Internetseite www.voyages-sncf.com nachgelesen
werden).
Jedoch geht das Risiko bzgl. Verlust, Beschädigung oder Diebstahl Ihres Gepäcks zu ihren Lasten.
iDTGV übernimmt keine Haftung für die Teil- oder Nichtausführung Ihrer Bestellung im Fall höherer Gewalt, Teil- oder Vollstreik der Transport- und Kommunikationsmittel.
Im Falle einer Annullierung eines iDTGV-Tickets aus einem der nicht o.g. Gründe, kann die Haftbarkeit von iDTGV auf keinen Fall den Verkaufspreis des iDTGV-Tickets überschreiten, es sei denn, es entspricht den gesetzlich oder vertraglich geregelten Bestimmungen. Dies gilt ebenfalls für den Kauf einer Serviceleistung (die Haftung begrenzt sich auf den bezahlten Preis dieser Leistung) oder eines Zuschlags (die Haftung begrenzt sich auf den Zuschlagsbetrag).
Vorbehaltlich gegenteiliger gesetzlicher Bestimmungen erkennen Sie die Haftungspflicht der iDTGV an, dass für Schäden die aus Serviceleistungen entstanden sind an, der bezahlten Leistungsbetrag nicht überschritten werde kann.
iDTGV übernimmt keine Garantie dafür, dass die iDTGV-Website, die iDTGV Mobilsite und die Verkäuferwebsites frei von Anomalien oder Fehlern sind. Sollten Anomalien oder Fehler auftreten, garantiert iDTGV weder, dass diese korrigiert werden können, noch dass die iDTGV-Website, die iDTGV Mobilsite und die Verkäuferwebsites ohne Unterbrechung oder Pannen funktionieren.
Indem Sie
die Bestellung der angebotenen Produkte und Leistungen iDTGV aufgeben,
anerkennen und akzeptieren Sie die Charakteristiken und Grenzen des Internets,
insbesondere seine technischen Leistungen, die Antwortzeit der Abfragen oder
der Datenübertragungen und die damit zusammenhängenden Sicherheitsrisiken der
Kommunikation, der Verbindung und der Datenübertragung im Internet,
insbesondere während einer Zahlungstransaktion.
Folglich
kann iDTGV keinesfalls für daraus resultierende direkten oder indirekten
Schäden, verantwortlich gemacht werden, insbesondere:
· für einen Ausfall der Hardware oder den Internetverbindungen;
· für Routingprobleme oder Probleme des Herunterladens und/oder den Verlust von E-Mails und Datenverluste im Allgemeinen;
· Probleme beim Download der iDTGV Applikation oder des M-Tickets, insbesondere wenn ein Problem des Internetnetzes zu Grunde liegt
· für fehlerhafte Software;
· für die Folgen von Viren, Anomalien oder technischen Störungen;
· für Verbindungsstörungen ins Internet, sowie technische, materielle und softwarebedingte Störungen, egal welcher Natur, die den reibungslosen Ablauf der Bestellung behindert hat.
Für eine Nicht- oder schlechte Ausführung der Ihnen gelieferten Leistung kann iDTGV keine Reklamation entgegennehmen oder Rückerstattung durchführen, sollte dies durch Sie oder eines Dritten, durch einen Zufall oder aufgrund höherer Gewalt geschehen.
Vorbehaltlich gegenteiliger gesetzlicher Bestimmungen, kann die Haftbarkeit der iDTGV nicht für einen Fehler seitens eines Partnerunternehmens geltend gemacht werden.
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seine Partnerunternehmen sind Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte bzgl. der
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Der Zugang
zur iDTGV-Site, der iDTGV Mobilsite und den Verkäuferwebsites gibt Ihnen kein
Anrecht auf das geistige Eigentum dieser Seiten, die das ausdrückliche Eigentum
von iDTGV und seinen Kooperationspartnern bleiben.
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Elemente auf der iDTGV-Website, der iDTGV Mobilsite und den Verkäuferwebsites,
insbesondere Texte Fotografien, Symbolen, Karten, Audios, Videos, Programmen,
Datenbanken und sonstige Daten, sind ebenfalls durch die Rechte des
gewerblichen und geistigen Eigentums, sowie weitere ausschließliche Rechte, die
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gesamte oder Teile der iDTGV-Website, der iDTGV Mobilsite oder einer
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machen, reproduzieren, darstellen, ändern, übertragen, veröffentlichen, ohne
die vorherige schriftliche Genehmigung der iDTGV einzuholen. Sie sind darüber
informiert, dass dieses Verbot insbesondere aber nicht ausschließlich sich auf
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Gesamt- oder teilweise Nutzung der iDTGV-Website, iDTGV Mobilsite oder einer
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Gemäß dem frz. Gesetz Nr.: 78-017 vom 6. Januar 1978 über elektronische Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten, werden Sie hiermit darüber informiert, dass Ihre persönlichen Daten Gegenstand einer Bearbeitung sind.
Diesen
Daten sind für die iDTGV Verkaufs- und Verwaltungsabteilungen, den Leitern
dieser Abteilungen, den iDTGV internen und externen Abteilungen bestimmt, die
sie überprüfen und sie werden ebenfalls an externe vertraglich gebundene
Partnerunternehmen geschickt, um den Vertrag mit dem Reisenden auszuführen.
iDTGV ist auch für die Bearbeitung persönlicher Daten verantwortlich.
Im Verlauf der Bearbeitung dieser Daten kann es zu deren Versendung an Subunternehmer der iDTGV in der Schweiz und den USA kommen. Diese Transfers finden im Rahmen des Datenschutzgesetzes statt, in soweit als dass sich der Subunternehmer in den USA an die internationalen Prinzipen der Sicherheit bezüglich des Schutzes des Privatlebens hält (Safe Harbor Principles) und die Schweiz von der europäischen Kommission als ein Staat anerkannt ist, der einen adäquaten Schutz von privaten Daten gewährleistet.
Die von ihnen verlangten Informationen sind für die Bearbeitung ihrer Bestellung zwingend notwendig. Ohne diese Informationen kann keine Bestellung durchgeführt werden. Im Rahmen des Umtausches von iDTGV-Tickets über die Informationsstelle, und damit der Zugang zu diesem Service verwaltet werden kann, werden die Informationen während Ihres Anrufes ebenfalls gespeichert, insbesondere Datum, Uhrzeit und Rufnummer.
Sie haben ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Aktualisierung, Kommunikation oder Löschung Ihrer persönlichen Daten. Sie verfügen desweiteren in legitimierten Fällen, über ein Widerspruchsrecht bzgl. der Datenverarbeitung. Dieses Recht kann direkt bei iDTGV geltend gemacht werden, indem Sie Schreiben an die iDTGV, 2 Place de la Défense, F-92053 La Défense Cedex, Frankreich, 92053 Levallois Perret – Frankreich adressieren oder eine E-Mail an folgende Adresse schicken: donnees.personnelles@idtgv.com.
Ohne Widerspruch Ihrerseits per Brief oder E-Mail, behält sich iDTGV das Recht vor, diese Informationen für Werbezwecke hinsichtlich der iDTGV-Angebote zu nutzen. Dies kann in Form von Briefen oder E-Mails erfolgen.
Ausgenommen seiner Subunternehmen und den anderen o.g. genannten Empfängern, garantiert iDTGV, Ihre persönlichen Daten, egal in welcher Form, nicht an Dritte weiterzugeben. Jedoch wird Ihre Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass iDTGV unter bestimmten Umständen gezwungen sein kann, in Straf- oder Steuerverfahren den öffentlichen Ämtern persönliche Daten zu kommunizieren, ohne dass iDTGV dafür haftbar gemacht werden kann.
Die persönlichen Daten in Ihrem Reiseordner werden von iDTGV höchstens 12 Monate ab dem Reisedatum, aufbewahrt. Sollte der Reisende ein Kundenkonto anlegen, werden die Daten solange gespeichert, wie das Konto aktiviert ist. Sollte das Kundenkonto durchgängig 12 Monate unbenutzt bleiben, werden die o.g. Daten von iDTGV gelöscht. Sollte der Reisende desweiteren die Schließung seines Kontos beantragen, werden seine persönlichen Daten nach Empfang dieses Schreibens von iDTGV gelöscht.
Jede eventuelle Informations-, Präzisions- und Reklamationsanfrage, Ansprüche auf Zahlung, Umtausch oder bzgl. der Beförderung, muss per Internet an den Kundenservice gerichtet werden.
Sie können ihre Schreiben aber auch an den Kundendienst senden "Service Client iDTGV", 2 Place de la Défense, 92053 La Défense Cedex, Frankreich.
Eine
Reklamation per Telefon ist nicht möglich.
Verkaufsreklamationen oder Reklamationen bzgl. der Leistungsqualität von iDTGV müssen an iDTGV so schnell wie möglich und spätestens 6 Monate nach dem Reisedatum, gemacht werden. Reklamationen, die nach dieser Frist bei iDTGV eintreffen sind verjährt und werden iDTGV nicht mehr berücksichtigt.
Jegliche Anfrage in Zusammenhang mit technischen Schwierigkeiten bezgl. der Benutzung einer Verkaufs-Website oder der eines Vertriebspartners, ist an die verantwortliche Reiseagentur dieser Internetseite zu adressieren.
Bei allen Fragen zu der Bearbeitung ihrer Bestellung (Reisedossier verloren oder nicht erhalten, Probleme beim Drucken...) wenden sie sich an iDTGV unter der Rubrik "Kontakt" der iDTGV Website, falls ihre Abreise nicht innerhalb der nächsten drei Werktage stattfindet und andernfalls per Telefon 0.980.982.982 (keine zusätzlichen Kosten für den Anruf, Telefoncenter geöffnet täglich von 9 Uhr bis 18 Uhr).
Die AGV unterliegen dem französischen Recht.
Sämtliche Streitfälle im Zusammenhang mit ihrer Auslegung und/oder ihrer Ausführung, unterliegen der Zuständigkeit der französischen Gerichtsbarkeit.